Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung "KLEINE BREITE", Gemarkung Geisingen im Internet

 

Der Gemeindeverwaltungsverband lmmendingen - Geisingen hat am 14. März 2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „Kleine Breite, Gemarkung Geisingen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. 
Das Plangebiet liegt auf der Gemarkung Geisingen und befindet sich im Nordwesten der Stadt am Ortsausgang Richtung Unterbaldingen. Der Planbereich wird in etwa abgegrenzt:
Im Norden durch die A81Im Süden und Westen durch die HauptstraßeIm Osten durch den Scheibenstuhlweg, die Stadtgrabenstraße und die Krankenhausstraße
 
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Anlass der PlanungIm Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Kleine Breite - 4. Änderung“ zeigte das Gebiet Abweichungen zwischen der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Nutzungen und der tatsächlichen Situation.Der Bereich „Am Viehmarkt“ ist als Grünfläche ausgewiesen, tatsächlich ist dort aber eine Bebauung vorhanden. Im Bereich des zukünftigen großflächigen Lebensmittelmarktes ist eine Gewerbefläche ausgewiesen, hier ist eine Sondergebietsfläche notwendig.An anderer Stelle grenzen Gewerbegebietsflächen direkt an Wohngebietsflächen. Andernorts sind Grundstücke, die als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen sind, in Privatbesitz.Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Kleine Breite - 4. Änderung“ ist daher der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes lmmendingen-Geisingen punktuell zu ändern. Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Flächennutzungsplanverfahren bauleitplanerisch entwickelt. 
Veröffentlichung
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und Anlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Geisingen unter der Adresse https://www.geisingen.de/flaechennutzungsplan und der Gemeinde lmmendingen unter der Adressehttps://www.immendingen.de/startseite/wirtschaft+ +bauen/aktuelle+flaechennutzungsplanverfahren.html während der Dauer der nachfolgenden Frist 
von 22. April 2024 bis einschließlich 22. Mai 2024 
veröffentlicht.
 
Innerhalb der Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus Geisingen - Außenstelle Bauamt, Hauptstraße 15, 78187 Geisingen und im Rathaus lmmendingen, Schlossplatz 2 - Bürgerservice im Erdgeschoss, 78194 lmmendingen während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. 
Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen / Biotope / Biologische Vielfalt / Biotopverbund, Tiere/Artenschutz, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Ortsbild, Kultur- und Sachgüter sowie zu den Schutzgebieten und zum Naturpark „Obere Donau vor. 
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@geisingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) im Rathaus Geisingen - Außenstelle Bauamt, Hauptstraße 15, 78187 Geisingen oder Rathaus lmmendingen, Schlossplatz 2, 78194 lmmendingen abgegeben werden.Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach§ 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gern.§ 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter den oben genannten Adressen eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de) zugänglich.
 
Geisingen, 17. April
 
 
 
Manuel Stärk 
Verbandsvorsitzender