Was ist der Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass ist eine freiwillige Leistung des Landes Baden-Württemberg und wurde im Jahr 1979 im Rahmen des “Programms zur Förderung der Familie“ eingeführt.
Was ist mit dem Landesfamilienpass möglich?
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2010 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 21mal im Jahr 2010 die Staatlichen Schlösser, Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.
Die speziell bezeichneten Gutscheine Kunsthalle Baden-Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz, TECHNOSEUM Mannheim, Schloss Heidelberg, Haus der Geschichte Stuttgart, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.
Die Gutscheine „Wilhelma“ und „Blühendes Barock“ berechtigen zu einem ermäßigten Eintritt. Der Gutschein „Wilhelma“ berechtigt in der Zeit vom
01.03.-31.10.2010 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der Zeit davor und danach gilt der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass). Mit dem Gutschein „Blühendes Barock“ erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 10 Euro. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 19.03.2010 und endet am 07.11.2010. Das Deutschordensmuseum Bad Mergentheim gewährt ab dem Jahr 2010 wieder einen einmaligen kostenfreien Eintritt.
01.03.-31.10.2010 (Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. In der Zeit davor und danach gilt der ermäßigte Wintertarif (hier gibt es keine zusätzliche Ermäßigung mit dem Landesfamilienpass). Mit dem Gutschein „Blühendes Barock“ erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 10 Euro. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 19.03.2010 und endet am 07.11.2010. Das Deutschordensmuseum Bad Mergentheim gewährt ab dem Jahr 2010 wieder einen einmaligen kostenfreien Eintritt.
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den fünf Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden.
Das Schloss Salem in Salem ist erst seit dem Frühjahr 2009 im Besitz des Landes Baden-Württemberg. Es kann mit einem der Gutscheine „Sonstiges Objekt“ auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden.
Mit den Gutscheinen „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ sowie „Europa-Park, Rust können weiterhin die zwei Freizeitparks mit einem Gutschein besucht werden. Der Gutschein für den Erlebnispark Tripsdrill gilt nur am 19. September 2010. Pro Person wird eine Ermäßigung von 4 Euro an diesem Tag gewährt. Der Gutschein für den Europa-Park Rust gilt nur am 15. Mai 2010. Pro Person wird eine Ermäßigung von 5 Euro an diesem Tag gewährt.
Neu ist der Gutschein für das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart. Das Museum bietet erstmals ab dem Jahr 2010 Passinhabern am 09. Mai 2010 oder am 19. September 2010 einen kostenfreien Eintritt an.
Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird.
Ohne besonderen Gutschein, nur gegen Vorlage des Landesfamilienpasses können das Museum Oberrheinische Narrenschau in 79341 Kenzingen, das Schloss Waldburg in 88289 Waldburg, das Oberschwäbische Museumsdorf Kürnbach in 88427 Bad Schussenried-Kürnbach, das Schmuckmuseum in 75173 Pforzheim, das Schiller-Nationalmuseum sowie das Literaturmuseum der Moderne in 71673 Marbach a.N., das Naturkundliche Bildungszentrum in 89073 Ulm, die Kraichtaler Museen in 76703 Kraichtal sowie die meisten Gedenkstätten und literarischen Museen (www.literaturland-bw.de) in Baden-Württemberg kostenfrei besucht werden. Darüber hinaus können Familienpassinhaber an der historischen Stadtführung in 73728 Esslingen (Donnerstagsführung 17.00 Uhr) sowie an den Stadtführungen in 74354 Besigheim kostenfrei teilnehmen.
Das Ravensburger Spieleland gewährt Landesfamilienpassinhabern ab drei Kindern einen um 3 Euro ermäßigten Eintritt. Das SEA LIFE in Konstanz gewährt einen um 30% ermäßigten Eintritt. Das Römermuseum in 74363 Güglingen (www.gueglingen.de) gewährt eine Ermäßigung von 50%. Auch die Pfänderbahn in Bregenz/Österreich bietet für Landesfamilienpassinhaber einen ermäßigten Preis für die Berg- und Talfahrt an. Weitere Informationen sind unter www.pfaenderbahn.at abrufbar.
Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Soziales (www.sozialministerium-bw.de) unter:
„Familien mit Kindern“ à „Leistungen für Familien“ à „Landesfamilienpass“ ist eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, veröffentlicht.
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind
Der Landesfamilienpass ist Einkommensunabhängig.
Der Landesfamilienpass kann jedoch nur dann ausgestellt werden, wenn bei Kind und Eltern ein gemeinsamer Hauptwohnsitz vorliegt.
Die alten Passvordrucke (rot) behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Ein neuer Passvordruck (gelb) muss nur beantragt werden, wenn sich die familiären Verhältnisse verändern bzw. bei erstmaliger Beantragung des Landesfamilienpasses.







