Ferner erging die Entscheidung, für die zeitaufwendige Aufgabe die Dienste des Fachbüros Heyder & Partner, Tübingen, in Anspruch zu nehmen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes hat ferner zur Konsequenz, dass die Abwassersatzung entsprechend geändert werden muss. Zur öffentlichen Sitzung am 30.08.2010 hatte das Anwaltsbüro Dr. Schöneweiß, Freiburg, einen Entwurf der Änderungssatzung vorgelegt, der durch den Anwalt, welcher die Gemeinde in der Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht berät, im Detail erläutert wurde. Dabei ging es insbesondere um die Gewichtungsfaktoren für die unterschiedlichen Versiegelungsarten, d. h. welcher Berechnungsfaktor für die unterschiedlichen Formen der Versiegelung Anwendung finden soll. Unterschieden wird in wasserundurchlässige Befestigungen, teilweise wasserdurchlässige Befestigungen, Dachflächen ohne Begrünung und Gründächer. Im Gemeinderat bestand mit dem Fachberater Einigkeit darüber, dass eine nicht zu stark differenzierte Methode Anwendung finden soll. Aus diesem Gesichtspunkt heraus wurde der vorgelegte Satzungsentwurf, welcher dieser Grundüberlegung Rechnung trägt, einstimmig beschlossen. Zu dem komplexen Thema sind umfassende Bürgerinfos vorgesehen. Näheres wird zu gegebener zeit bekanntgegeben.
Im zweiten Tagesordnungspunkt nahm der Gemeinderat von den zum 01.07.2010 vorgelegten Budgetberichten Kenntnis. Über Budgets verfügen die Feuerwehr und die Schulen. Nach den vorgelegten Berichten der Budgetverantwortlichen waren zum Ende des ersten Halbjahres die Budgets bei der Feuerwehr zu 45 %, bei der Grund- und Hauptschule zu 35 %, bei der Realschule zu 34 % und bei der Förderschule zu 41 % ausgeschöpft. Alle Budgetverantwortlichen hatten in ihren Berichten bestätigt, dass die zugewiesenen Budgets auskömmlich sein werden.
Der Immendinger Kindergarten St. Josef befindet sich in kirchlicher Trägerschaft. Die Geschäftsführung erfolgte bisher durch den Stiftungsrat und durch den jeweiligen katholischen Pfarrer als dessen Vorsitzenden. Zur Entlastung des Stiftungsrates und des Pfarrers ist die katholische Kirche allgemein dazu übergegangen, die Erledigung dieser Aufgaben den Verrechnungsstellen für katholische Kirchengemeinden zu übertragen. Diese Regelung ist mit höheren Aufwendungen, insbesondere Personalkosten, verbunden. Diese werden sich im Falle des Immendinger Kindergartens auf rund
8.000,-- € jährlich belaufen. In der am 22.07.2010 stattgefundenen Kuratoriumssitzung konnte der Konsens gefunden werden, dass sich die Gemeinde zu 50 % an den entstehenden Kosten beteiligt. Als Alternative wäre allenfalls die Übernahme der Betriebsträgerschaft für den Kindergarten St. Josef durch die politische Gemeinde in Frage gekommen. Allerdings wäre damit die nach dem bestehenden Vertrag auch von der Kirchengemeinde zu tragende Abmangelbeteiligung entfallen. Dem in der Kuratoriumssitzung gefundenen Kompromiss stimmte der Gemeinderat zu.
Nach dem vom Gemeinderat mehrheitlich gefassten Beschluss wird der Gewerbepark „Ob der Donau“ in „ImPuls – Gewerbepark Tuttlingen-Immendingen“ umbenannt. Bei dem Gewerbepark handelt es sich um das Gewerbe- und Industriegebiet südlich der Güterbahnhofstraße. Wie berichtet sieht der zwischen der Stadt Tuttlingen und der Gemeinde Immendingen zustande gekommene öffentlich-rechtliche Vertrag vor, die Gewerbeflächen in diesem Gebiet gemeinsam zu vermarkten, wobei Einigkeit darüber bestand, einen geeigneten vermarktungsgerechten Namen zu suchen, der zugleich das Engagement der Stadt Tuttlingen widerspiegelt. Beide Verwaltungen haben sich deshalb Gedanken darüber gemacht, welcher neue Name das interkommunale Gewerbegebiet erhalten soll. Der Gemeinderat kam einvernehmlich zu dem Ergebnis, die vorgenannte Bezeichnung künftig zu verwenden. In dem Namen finden sich beide Vertragspartner wieder. Dieser lässt zudem erkennen, dass neue Impulse in der interkommunalen Zusammenarbeit zu sehen sind und durch eine erfolgreiche Vermarktung sich auch neue Impulse für die Gewerbeentwicklung in Immendingen ergeben. Diskutiert wurde im Gemeinderat, ob die Bezeichnung Gewerbepark durch ein anderes Wort ersetzt werden könnte. Vorschläge in dieser Hinsicht flossen jedoch schlussendlich nicht in die Beschlussfassung ein.
Zustimmung fanden im Gemeinderat die Bauanträge zur Erweiterung der Biogasanlage in der Talmühle mit Erstellung einer Klärschlammtrocknungsanlage, der Neubau einer Doppelgarage in der Mozartstraße, der Anbau an ein bestehendes Wohnhaus in der Fabrikstraße sowie der Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles sowie Neubau eines Güllebehälters und eines Fahrsilos im Gewann Escher auf Gemarkung Hattingen.







