Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserversorgung „Unteres Aitrachtal“
Mit Erlass vom 20. Dezember 2023 teilt die Rechtsaufsichtsbehörde mit, dass der von der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2023 beschlossene Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 bestätigt wird.
Wir geben deshalb nachfolgend den Wortlaut des Wirtschaftsplanes bekannt.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass der Wirtschaftsplan 2024 in der Zeit vom 15. Januar 2024 bis einschließlich 26. Januar 2024 im Rathaus Geisingen, Zimmer 304, während der üblichen Dienststunden ausliegt.
Zweckverband Wasserversorgung „Unteres Aitrachtal“Sitz: Geisingen Wirtschaftsplan 2024
Die Verbandsversammlung hat am 13. Dezember 2023 auf Grund des § 20 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974 in Verbindung mit § 13 der Verbandssatzung vom 01. Juli 2013 i.g.F. den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird mit
1. Aufwendungen im Erfolgsplan von 858.400 €
Erträgen im Erfolgsplan von 858.400 €
einem Jahresdefizit von 0 €
festgesetzt.
§ 2 Der Liquiditätsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird mit
1. Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von 788.400 €
Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von 677.800 €
einem Zahlungsmittelüberschuss von 111.600 €
2. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 51.000 €
einem Zahlungsmittelbedarf von 51.000 €
3. einem Finanzierungsmittelüberschuss von 59.600 €
4. Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit von 51.000 €
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit von 4.800 €
einem Finanzierungsmittelüberschuss von 46.200 €
5. einer Erhöhung des Finanzierungsmittelbestands von 105.800 €
Festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
1. vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) von 0 €
2. vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit
Auszahlungen und Investitionsförderungsmaßnahmen
belasten (Verpflichtungsermächtigungen) von 0 €
3. Höchstbetrag der Kassenkredite von 400.000 €
wird für das Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzt.
§ 4 1. Die Aufwandsumlage (Betriebskosten- und Festkostenumlage) wird auf 784.400 €
festgesetzt.
2. Die Finanzierungsumlage (Vermögensumlage) wird auf 51.000 € festgesetzt.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Immendingen-Geisingen geltend gemacht worden ist; Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.
Geisingen, den 13. Dezember 2023
gez. N u m b e r g e r
Verbandsvorsitzender