Weitere Informationen zum Flächennutzungsplanverfahren Solarpark Geisingen

Öffentliche Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "SOLARPARK GEISINGEN", Gemarkung Geisingen

Der Gemeindeverwaltungsverband Immendingen – Geisingen hat am 16. Dezember 2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Solarpark Geisingen", Gemarkung Geisingen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Geisingen". Bisher ist die Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Durch die Planung soll einem privaten Betreiber aus Geisingen die Errichtung einer ca. 1 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage im Außenbereich neben der Autobahn A81 ermöglicht werden.

Der räumliche Geltungsbereich der Planänderung ergibt sich aus dem folgenden Planausschnitt:

Planausschnitt zur öffentlichen Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung zum Flächennutzungsplan Solarpark Geisingen

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung sowie Anlagen werden vom 08. März 2021 bis 09. April 2021 während der üblichen Dienststunden im Rathaus Geisingen – Außenstelle Bauamt, Hauptstraße 15, 78187 Geisingen und im Rathaus Immendingen, Schlossplatz 2 – Bürgerservice im Erdgeschoss, 78194 Immendingen öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme in Geisingen kann derzeit nur nach vorheriger terminlicher Absprache erfolgen (Telefon 07704 807-55 oder Email b.maier@geisingen.de).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Geisingen oder der Gemeindeverwaltung Immendingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen (inkl. Umweltbericht) sind während des Zeitraums der Auslegung zusätzlich auf der Homepage der Stadt Geisingen unter https://www.geisingen.de/flaechennutzungsplan und der Gemeinde Immendingen auf dieser Seite eingestellt.

Immendingen, 26. Februar 2021

gez. Manuel Stärk
Verbandsvorsitzender GVV Immendingen/Geisingen
Bürgermeister Gemeinde Immendingen

Weitere Informationen

Folgende Unterlagen stehen zur Einsicht und zum Download zur Verfügung: