Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2024 genehmigt

Mit Verfügung vom 07.03.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 29.01.2024 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt. Der Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat am 29.01.2024 beschlossen und ebenfalls mit Verfügung vom 07.03.2024 von der Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.

Wir geben deshalb nachfolgend den Wortlaut der Haushaltssatzung sowie den Beschluss des Wirtschaftsplans bekannt. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass der Haushaltsplan mit Wirtschaftsplan in der Zeit vom 25.03.2024 bis einschließlich 08.04.2024 auf dem Rathaus - Kämmerei - während der üblichen Dienststunden öffentlich ausliegt.
 
 I. Haushaltssatzungder Gemeinde ImmendingenLandkreis Tuttlingenfür das Haushaltsjahr 2024 
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29.01.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
 
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt
 
1.  im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
 
1.1    Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 20.262.000 EUR
1.2    Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 20.253.700 EUR
1.3    Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 8.300 EUR
1.4    Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 EUR
1.5    Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 EUR
1.6    Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 EUR
1.7    Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 8.300 EUR
 
 
2.  im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
 
2.1    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 19.948.600 EUR
2.2    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 19.474.800 EUR
2.3    Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
 (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 473.800 EUR
2.4    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.484.200 EUR
2.5    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.432.500 EUR
2.6    Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 
 Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 51.700 EUR
2.7    Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
 (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 525.500 EUR
2.8    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 EUR
2.9    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -148.900 EUR
2.10  Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
 Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -148.900 EUR
2.11  Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
 Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 376.600 EUR
 
§ 2 Kreditermächtigung 
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
 
 
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen 
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf 0 EUR
  § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR
 
§ 5 Steuersätze Die Hebesätze werden festgesetzt
 
1.  für die Grundsteuer
 
   a)    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
   - Grundsteuer A - auf 470 v. H.
   b)  für die Grundstücke
   - Grundsteuer B - auf 470 v. H.
 
   der Steuermessbeträge; 
 
2.  für die Gewerbesteuer 
   auf 340 v. H.
   der Steuermessbeträge.
 
Immendingen, 29.01.2024
 
gez.
Manuel Stärk 
Bürgermeister
 
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
 
Immendingen, 29.01.2024
 
gez.
Manuel Stärk
Bürgermeister
 
 
 
 
 
Festsetzung des Wirtschaftsplans des Gemeindewasserwerks Immendingen 2024
 
Auf Grund von § 14 Eigenbetriebsgesetz und der §§ 1 bis 4 der Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auf Grundlage des Handelsgesetzbuchs (Eigenbetriebsverordnung-HGB - EigBVO-HGB) vom 1. Oktober 2020 hat der Gemeinderat am 29.01.2024 den folgenden Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. 
 
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 
1. Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen     EUR
1.1 Gesamtbetrag Erträge 
738.4001.2. Gesamtbetrag Aufwendungen 
-738.4001.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.2. und 1.2) 
02. Im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen 
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
738.4002.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
-603.1002.3 Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 
135.3002.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 
20.0002.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
-392.0002.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 
-372.0002.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf  (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 
-236.7002.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
341.1002.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 
-104.4002.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 
236.7002.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 
0 
 
§ 2 KreditermächtigungDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 296.300 €
 
§ 3 VerpflichtungsermächtigungenDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €
 
§ 4 KassenkrediteDer Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 €
 
Immendingen, den 29.01.2024
 
gez.
Manuel Stärk
Bürgermeister