Flächennutzungsplanverfahren "Donau-Hegau II"
Öffentliche Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanvorentwurfes nach § 3 Abs. 1 BauGB - Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Donau-Hegau II“
Fortsetzung der frühzeitigen Beteiligung - Die Auslegung hat schon vom 26.02.2020 bis zum 13.03.2020 stattgefunden. Der restliche Zeitraum wird aufgrund dessen, dass das Rathaus ab dem 16.03.2020 wegen der Corona-Pandemie für Besucher geschlossen war, vom 08.06.2020 bis zum 01.07.2020 nachgeholt.
Der Gemeindeverwaltungsverband Immendingen – Geisingen hat am 29.01.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen den wirksamen Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern. Der Umfang der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Donau-Hegau II“ ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Änderungsvorentwurfes in der Fassung vom 13.01.2020 und der abgedruckten Planskizze.
Ziele und Zwecke der Planung:
Die Ansiedlung und Einweihung des „Prüf- und Technologiezentrums“ in Immendingen wirkt als Magnet für Gewerbebetriebe, die sich in der Gemeinde ansiedeln wollen. Dies betrifft nicht nur Betriebe aus der Automobilbranche, sondern auch, durch die Nähe zu Tuttlingen, beispielsweise die Medizintechnik-Branche. Hierdurch entsteht ein enormer Druck auf die Gemeinde Immendingen und den Gemeindeverwaltungsverband Immendingen-Geisingen als Träger der Flächennutzungsplanung, adäquate Gewerbeflächen zur Verfügung zu stellen.
Erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Aufgrund der Schließung der Rathäuser wegen der Corona-Pandemie waren die ausgelegten Unterlagen ab dem 16.03.2020 nicht mehr öffentlich einsehbar. Dementsprechend wird die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nun für die Dauer der noch ausstehenden Tage fortgesetzt.
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 13.01.2020 sowie die Anlagen hierzu werden vom
08.06.2020 bis zum 01.07.2020
im Rathaus Immendingen, Schlossplatz 2, Bürgerservice im Erdgeschoss und im Rathaus Geisingen auf dem Stadtbauamt, Hauptstraße 15 während der üblichen Sprechzeiten erneut öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegung können – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung Immendingen oder der Stadtverwaltung Geisingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen werden während des Zeitraums der Auslegung auch auf dieser Seite der Gemeindehomepage sowie auf der Homepage der Stadt Geisingen unter https://www.geisingen.de/flaechennutzungsplan in elektronischer Form zugänglich gemacht.
Immendingen/Geisingen, den 27.05.2020
Martin Numberger
Stellvertretender Verbandsvorsitzender