Weitere Informationen zum Bebauungsplanverfahren "Hinterwieden II"

Verfahrensstand

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 13.02.2020, der im folgenden Kartenausschnitt dargestellt ist, maßgeblich:

Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan Hinterwieden II

Der Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften treten jeweils mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Jedermann kann den Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung beim Bürgermeisteramt Immendingen, Schlossplatz 2, 78194 Immendingen, während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Der Bebauungsplan „Hinterwieden II“ wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, da die maßgeblichen Schwellenwerte des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB unterschritten sind. Ein Umweltbericht war gemäß § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich. Es wurde auch von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Weiterhin wurde von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

Unbeachtlich werden:
  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Die Unbeachtlichkeit gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Nach § 4 Abs. 4 GemO für Baden-Württemberg gilt der Bebauungsplan – sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind
  2. der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Meßstetten unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile durch diese Satzungen und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen gemäß § 44 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach kann ein Entschädigungsberechtigter nach § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann nach § 44 Abs. 3 Satz 2 BauGB die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach §§ 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Immendingen, den 06.03.2020

Markus Hugger

Bürgermeister 

Weitere Informationen

Folgende Unterlagen stehen zur Einsicht und zum Download zur Verfügung:

  • 1_B-Plan_Hinterwieden II_zeichnerische Teil
  • 1.2_B-Plan_Hinterwieden II_zeichnerische Teil - Scan
  • 2_B-Plan_Hinterwieden II_schriftlicher Teil
  • 3_B-Plan_Hinterwieden II_Begründung
  • 4_B-Plan_Hinterwieden II_SAP
  • 5_B-Plan_Hinterwieden II_Schallgutachten
  • 6_B-Plan_Hinterwieden II_Hochwasserschutz
  • 7_B-Plan_Hinterwieden II_Fließwegermittlung

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