9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderbetreuungsgebührensatzung) vom 13.07.2015
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgaben-gesetzes für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen in der Sitzung vom 29.06.2026 folgende Satzungsänderung beschlossen:
Der § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
§5Benutzungsgebühren
(2) Höhe der Gebührensätze (11 Monats-Gebühren) je Betreuungsplatz im Einzelnen:
ab 01.09.2026 ab 01.09.2027
Kindergartengruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1):
für das Kind aus einer Familie
mit 1 Kind 181,00 €/Monat 189,00 €/Monat
für ein Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18 Jahren 141,00 €/Monat 146,00 €/Monat
für ein Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 Jahren 96,00 €/Monat 100,00 €/Monat
für ein Kind aus einer Familie
mit 4 und mehr Kindern unter
18 Jahren 32,00 €/Monat 33,00 €/Monat
ab 01.09.2026 ab 01.09.2027
Kleinkindbetreuung in altersgemischten Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (§ 2 Abs. 1 Nr. 3):
für das Kind aus einer Familie
mit 1 Kind 362,00 €/Monat 378,00 €/Monat
für ein Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18 Jahren 282,00 €/Monat 292,00 €/Monat
für ein Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 Jahren 192,00 €/Monat 200,00 €/Monat
für ein Kind aus einer Familie
mit 4 und mehr Kindern unter
18 Jahren 64,00 €/Monat 66,00 €/Monat
Ganztageskindergartenbetreuung (§ 2 Abs. 1 Nr. 4):
für das Kind aus einer Familie
mit 1 Kind 362,00 €/Monat 378,00 €/Monat
für ein Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18 Jahren 282,00 €/Monat 292,00 €/Monat
für ein Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 Jahren 192,00 €/Monat 200,00 €/Monat
für ein Kind aus einer Familie
mit 4 und mehr Kindern unter
18 Jahren 64,00 €/Monat 66,00 €/Monat
Krippenbetreuung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5):
für das Kind aus einer Familie
mit 1 Kind 537,00 €/Monat 559,00 €/Monat
für ein Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18 Jahren 399,00 €/Monat 416,00 €/Monat
für ein Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 Jahren 269,00 €/Monat 280,00 €/Monat
für ein Kind aus einer Familie
mit 4 und mehr Kindern unter
18 Jahren 106,00 €/Monat 110,00 €/Monat
ab 01.09.2026 ab 01.09.2027
Ganztageskrippenbetreuung (§ 2 Abs. 1 Nr. 6):
für das Kind aus einer Familie
mit 1 Kind 752,00 €/Monat 783,00 €/Monat
für ein Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18 Jahren 559,00 €/Monat 582,00 €/Monat
für ein Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 Jahren 377,00 €/Monat 392,00 €/Monat
für ein Kind aus einer Familie
mit 4 und mehr Kindern unter
18 Jahren 148,00 €/Monat 154,00 €/Monat
Diese Satzung tritt am 01. September 2026 in Kraft.
Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch, innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.
Immendingen, 29.06.2026
Manuel Stärk
Bürgermeister