9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderbetreuungsgebührensatzung) vom 13.07.2015

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgaben-gesetzes für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen in der Sitzung vom 29.06.2026 folgende Satzungsänderung beschlossen:

Der § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
 
§5Benutzungsgebühren 
(2)       Höhe der Gebührensätze (11 Monats-Gebühren) je Betreuungsplatz im Einzelnen:
 
                                                                       ab 01.09.2026                 ab 01.09.2027
 
Kindergartengruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1):
 
für das Kind aus einer Familie
mit 1 Kind                                                     181,00 €/Monat               189,00 €/Monat
 
für ein Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18 Jahren                     141,00 €/Monat               146,00 €/Monat
 
für ein Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 Jahren                      96,00 €/Monat                 100,00 €/Monat
 
für ein Kind aus einer Familie
mit 4 und mehr Kindern unter
18 Jahren                                                     32,00 €/Monat                 33,00 €/Monat



                                                                       ab 01.09.2026                 ab 01.09.2027
 
 
Kleinkindbetreuung in altersgemischten Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (§ 2 Abs. 1 Nr. 3):
 
für das Kind aus einer Familie
mit 1 Kind                                                     362,00 €/Monat               378,00 €/Monat
 
für ein Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18 Jahren                  282,00 €/Monat               292,00 €/Monat
 
für ein Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 Jahren                  192,00 €/Monat               200,00 €/Monat
 
für ein Kind aus einer Familie
mit 4 und mehr Kindern unter
18 Jahren                                                     64,00 €/Monat                 66,00 €/Monat
 
 
Ganztageskindergartenbetreuung (§ 2 Abs. 1 Nr. 4):
 
für das Kind aus einer Familie
mit 1 Kind                                                     362,00 €/Monat               378,00 €/Monat
 
für ein Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18 Jahren                  282,00 €/Monat               292,00 €/Monat
 
für ein Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 Jahren                  192,00 €/Monat               200,00 €/Monat
 
für ein Kind aus einer Familie
mit 4 und mehr Kindern unter
18 Jahren                                                     64,00 €/Monat                 66,00 €/Monat
 
 
Krippenbetreuung (§ 2 Abs. 1 Nr. 5):
 
für das Kind aus einer Familie
mit 1 Kind                                                     537,00 €/Monat               559,00 €/Monat
 
für ein Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18 Jahren                  399,00 €/Monat               416,00 €/Monat
 
für ein Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 Jahren                  269,00 €/Monat               280,00 €/Monat
 
für ein Kind aus einer Familie
mit 4 und mehr Kindern unter
18 Jahren                                                     106,00 €/Monat               110,00 €/Monat


                                                                       ab 01.09.2026                 ab 01.09.2027
 
 
Ganztageskrippenbetreuung (§ 2 Abs. 1 Nr. 6):
 
für das Kind aus einer Familie
mit 1 Kind                                                     752,00 €/Monat               783,00 €/Monat
 
für ein Kind aus einer Familie
mit 2 Kindern unter 18 Jahren                  559,00 €/Monat               582,00 €/Monat
 
für ein Kind aus einer Familie
mit 3 Kindern unter 18 Jahren                  377,00 €/Monat               392,00 €/Monat
 
für ein Kind aus einer Familie
mit 4 und mehr Kindern unter
18 Jahren                                                     148,00 €/Monat               154,00 €/Monat
 
 
Diese Satzung tritt am 01. September 2026 in Kraft.
 
 
Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch, innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. 
 
Immendingen, 29.06.2026
 
 
 
 
Manuel Stärk
Bürgermeister