Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Immendingen vom 14.04.2014
6. Satzung
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen am 18.05.2026 folgende Satzungsänderung beschlossen:
1. Der § 43 wird wie folgt neu gefasst:
§ 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro m³ 1,94 € (netto) bzw. 2,0758 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer)
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro m³ 2,21 € (netto) bzw. 2,3647 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer)
(3) Wird die verbrauchte Wassermenge durch einen Münzwasserzähler festgestellt, beträgt die Gebühr (brutto, einschließlich Grundgebühr gem. § 42 und 7 % Umsatzsteuer) pro m³ 2,3647 €.
2. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:
„Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.“
Immendingen, 18.05.2026
Manuel Stärk
Bürgermeister