Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben – Entsorgungssatzung der Gemeinde Immendingen vom 14.04.2014

6. Satzung

Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg, §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und §§ 2, 8 Abs. 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen am 18.05.2026 folgende Satzung beschlossen:

1. § 9 wird wie folgt gefasst:
 
§ 9 Gebührenhöhe Die Gebühr (ohne Transportkosten) beträgt
 
· bei Kleinkläranlagen: für jeden Kubikmeter Schlamm € 27,50.

· bei geschlossenen Gruben: für jeden Kubikmeter Abwasser €2,20.
 
Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.

 
2. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:

„Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.“
 
Immendingen, 18.05.2026
 
Manuel Stärk
Bürgermeister