Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Immendingen vom 14.04.2014

6. Satzung

Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und die §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen am 18.05.2026 folgende Satzungsänderung beschlossen:

1. § 42 wird wie folgt gefasst:

§ 42Höhe der Abwassergebühren 
(1) Die Schmutzwassergebühr bei Einleitungen nach § 38 Abs. 1 und Abs. 2 beträgt je m³
     Abwasser € 3,12.

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 3) beträgt je m² versiegelte Fläche € 0,34.

 
2. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:

„Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.“
 
Immendingen, den 18.05.2026
 
Manuel Stärk
Bürgermeister