Anbringung von Hausnummern

Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.

Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sollten rasch erneuert werden. Die Hausnummern sind gemäß der Polizeiverordnung der Gemeinde Immendingen in einer Höhe von nicht mehr als 3 Metern an der, der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke, anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
 
Die gut sichtbare Anbringung einer Hausnummer erfüllt neben der allgemeinen Orientierung auch dem korrekten Zustellen von Paket- und anderen Postsendungen an eine bestimmte Adresse sowie dem schnellen Auffinden von Häusern durch Einsatz- und Rettungsfahrzeugen in einem Notfall.