Aus dem Gemeinderat vom 24.04.2023

Am Montag, 24.04.2023 tagte der Gemeinderat unter dem Vorsitz von Bürgermeister Manuel Stärk. Es konnte eine stattliche Anzahl von interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Vortragsraum begrüßt werden.

Im Vorfeld tagte ebenso öffentlich der Verwaltungsausschuss und stimmte der Annahme einer Spende zu. Herr Bürgermeister Manuel Stärk bedankte sich im Namen der Gemeinde für die eingegangene Spende.

Folgende Punkte wurden beraten:

Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
 
Die aktuelle Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen bei den Amts- und Landgerichten läuft Ende des Jahres 2023 ab. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Strafgerichtsbarkeiten neu zu wählen.
 
Durch die Gemeinden sind für die Wahl der Schöffen Vorschlagslisten mit Kandidaten aufzustellen. Aufgrund dieser Vorschlagslisten werden dann die Schöffen von Wahlausschüssen, die bei den Gerichten eingerichtet werden, gewählt.
 
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der in der Sitzung anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder, erforderlich. Über die Aufstellung der Vorschlagsliste ist grundsätzlich in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. Nach Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Rottweil vom 22.02.2023 sind in die Vorschlagsliste der Gemeinde Immendingen mindestens 5 Schöffen aufzunehmen. Eine Begrenzung nach oben besteht zwar nicht, mit Rücksicht auf die Zahl der letztendlich benötigten Schöffen sollte jedoch der Umfang der in Vorschlag kommenden Personen nicht allzu stark ausgeweitet werden.
 
Nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetztes ist bei der Auswahl der Personen für die Vorschlagsliste darauf zu achten, dass diese für das Schöffenamt geeignet sind.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und –wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung- körperliche Eignung. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
 
In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind. Personen, die für das Amt des Schöffen unfähig sind oder nicht zum Amt eines Schöffen berufen werden sollen, sind nicht in die Vorschlagslisten aufzunehmen. Hierfür nennt das Gesetz unterschiedliche Ausschlussgründe.
 
Die Verwaltung hatte im Mitteilungsblatt vom 06.04.2023 aufgerufen sich bei Interesse an der Übernahme eines Schöffenamtes bis 14.04.2023 zu melden. Über den eingegangenen Meldungen wurde in der Sitzung informiert.
 
Die von der Verwaltung eingebrachte Vorschlagsliste mit den Vorschlägen Abert Michael, Baldauf Nadine, Furtwängler Michael, Preis Fridolin, Stephan Martin und Wenzler Berthold wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.
 
Über die noch gesondert zu erfolgende Auslegung der Vorschlagsliste wird zu gegebener Zeit im Gemeindeblatt separat informiert.
 
 
Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
 
Die Amtszeit der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 endet am 31.12.2023. Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend beim Landratsamt Tuttlingen hat daher für die Amtsperiode 2024 bis 2028 eine Vorschlagsliste für Jugendschöffen aufzustellen. Die Gemeinde wurde gebeten, dem Landratsamt gegenüber geeignete Persönlichkeiten für die Wahl als Jugendschöffen für das gemeinsame Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Rottweil und für die Jugendkammer beim Landgericht Rottweil vorzuschlagen.

Eine Vorschrift, wie viele Personen je Gemeinde in Vorschlag gebracht werden können, besteht nicht. Es empfiehlt sich aber wie bei der Wahl der Schöffen bei den Amts- und Landgerichten 5 Personen vorzuschlagen.
 
Die vorgeschlagenen Personen müssen deutsche Staatsangehörige sein und müssen in der Gemeinde wohnen und sollen über die erforderliche Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen bzw. insbesondere im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Jugendschöffe erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
 
Personen, die für das Amt des Schöffen unfähig sind oder nicht zum Amt eines Schöffen berufen werden sollen, sind nicht in die Vorschlagslisten aufzunehmen. Hierfür nennt das Gesetz unterschiedliche Ausschlussgründe.
 
Ebenso wie für die Vorschlagsliste der Schöffen, wurde im Mitteilungsblatt vom 06.04.2023 aufgerufen bei Interesse auf die Verwaltung zuzukommen. Über die eingegangenen Interessenbekundungen wurde in der Sitzung informiert.
 
Ebenso wie bei der Schöffenvorschlagsliste wurde die Vorschlagsliste bei den Jugendschöffen mit den Vorschlägen Dethloff Monika, Maier Monika, Schwarz Sarah, Steinbeck Isabel und Sterk Karin einstimmig zum Beschluss erhoben.
 
 
Vergabe: Bauleistung – Malerarbeiten -, Neubau Feuerwehrgerätehaus Immendingen
 
Beschränkt ausgeschrieben wurde die Bauleistung – Malerarbeiten. Es gingen 5 Angebote ein. Das günstigste Angebot ging von der Fa. Knöpfle aus Löfflingen mit einer Angebotssumme von 14.126,49 € (brutto) ein. Die Kostenberechnung v. Dez. 2020 liegt bei 37.111,40 € (brutto), das aktuell bepreiste LV bei 23.516,83 € (brutto). Somit ergibt sich eine Kostensenkung zur Kostenberechnung von 22.984,91 € (brutto) [ca. - 62 %].
 
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe einstimmig zu.


Vergabe: Bauleistung – Tischlerarbeiten/Abhangdecke – Neubau Feuerwehrgerätehaus Immendingen
 
Es wurde die Bauleistung – Tischlerarbeiten/Abhangdecke - öffentlich ausgeschrieben, es gingen 4 Angebote ein. Das günstigste Angebot ging von der Fa. P.Mohr e.k aus Engen-Welschingen mit einer Angebotssumme von 144.420.05 € (brutto) ein.
 
Die Kostenberechnung von Dezember 2020 liegt bei 82.426,54 € (brutto) hinzu kommt noch das Budget für die Fenstersimse mit 12.722 € (die mit ausgeschrieben wurden), somit liegt die Kostenberechnung im gesamten bei 95.148 €. Das aktuell bepreiste LV bei 119.998 € (brutto). Somit ergibt sich eine Kostenerhöhung von 49.272€ (brutto) [ca. + 52 %] zur Kostenberechnung.
Im Vergleich zu den vier weiter vorliegenden Angeboten, scheint das Angebot die aktuelle Marktlage darzustellen und eine erneute Ausschreibung kein wirtschaftlicheres Ergebnis in Aussicht stellt.
 
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe einstimmig zu.
 
 
Baugesuche
 
Der Gemeinderat hatte über 7 Baugesuche zu beraten. 1 Baugesuch war zur Kenntnisnahme. Bei den restlichen Baugesuchen wurde jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
 
 
Bekanntgaben
 
Herr Bürgermeister Stärk berichtete, dass mit Bescheid vom 20.04.2023 durch das Landratsamt Tuttlingen der Haushaltsplan der Gemeinde für das Jahr 2023 genehmigt worden ist.

Ebenfalls teilte Bürgermeister Stärk mit, dass sich die Wegweisung an der B311 gerade im Austausch befindet und in den nächsten Wochen Schritt für Schritt auf den aktuellen Stand gebracht wird.