Aus dem Gemeinderat vom 27.02.2023

Am Montag, 27.02.2023 tagte der Gemeinderat unter dem Vorsitz von Bürgermeister Manuel Stärk. Es konnte eine stattliche Anzahl von interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Vortragsraum begrüßt werden.
Zu Beginn der Sitzung stellte Bürgermeister Stärk den neuen Mitarbeiter im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Bernd Zeller, vor. Er begrüßte ihn nochmals herzlich und wünschte ihm eine gute Zusammenarbeit.

Vergabe: Bauleistung – Fassadenarbeiten -, Neubau Feuerwehrgerätehaus Immendingen
 
Die Entwurfsplanung des Feuerwehrhauses wurde im Februar 2021 im Gemeinderat vorgestellt und gebilligt. Daraufhin wurde die Baugenehmigung und die Ausführungsplanung erarbeitet.
 
Anschließend wurde die Bauleistung – Fassadenarbeiten - öffentlich ausgeschrieben. Es gingen 4 Angebote ein. Das günstigste Angebot ging von der Fa. Anton Linzner aus Östringen mit einer Angebotssumme von 283.778,17 (brutto) ein. Die Kostenberechnung vom Dezember 2020 liegt bei 236.801,46 (brutto), somit ergibt sich eine Kostenerhöhung von 46.976,71 € (brutto).
Zum bepreisten Leistungsverzeichnis, was die aktuelle Marktlage laut statistischen Baupreisen darstellt, liegt der Welt unterhalb des bepreisten Leistungsverzeichnisses.
Der aktuelle Stand des Projekts ist, dass ca. 90 % der Arbeiten vergeben sind. Insgesamt liegt das Projekt aktuell bei einer Kostenerhöhung von ca. 9,5 %. Angesichts der vergangenen und aktuellen Entwicklungen am Baupreismarkt kann man mit dieser Erhöhung noch zufrieden sein.
 
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe einstimmig zu.
 
 
Vergabe: Bauleistung – Außenanlage -, Neubau Feuerwehrgerätehaus Immendingen
 
Öffentlich ausgeschrieben wurde die Bauleistung – Außenanlage. Es gingen 5 Angebote ein. Das günstigste Angebot ging von der Fa. Walter aus Trossingen mit einer Angebotssumme von 492.840,39 € (brutto) ein. Die Kostenberechnung liegt bei 407.212,92 € (brutto), somit ergibt sich eine Kostenerhöhung von 85.627.- € (brutto).
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe einstimmig zu.
 
 
Vergabe: Bauleistung – Fliesenarbeiten – Neubau Feuerwehrgerätehaus Immendingen
 
Die Entwurfsplanung (LPH 3) des Feuerwehrhauses wurde im Februar 2021 im Gemeinderat vorgestellt und gebilligt. Daraufhin wurde die Baugenehmigung und die Ausführungsplanung erarbeitet.
 
Anschließend wurde die Bauleistung – Fliesenarbeiten - öffentlich ausgeschrieben, es gingen 2 Angebote ein. Das günstigste Angebot ging von der Fa. Fliesen Graf aus Immendingen mit einer Angebotssumme von 242.635,15 € (brutto) ein.
Die Kostenberechnung vom Dezember 2020 liegt bei 198.615,08 € (brutto), das aktuell bepreiste LV bei 257.954,63 € (brutto). Somit ergibt sich eine Kostenerhöhung von 44.020,07 € (brutto) [ca. 22 %] zur Kostenberechnung.
 
Zum bepreisten LV, was die aktuelle Marktlage laut statistischen Baupreisen darstellt, liegt der Wert unterhalb des bepreisten Leistungsverzeichnisses.
 
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe einstimmig zu.
 
 
Vergabe: Planungsleistung zur Instandsetzung der Fußgängerbrücke beim Anwesen Scheuch in Immendingen
 
Bei der Brückenprüfung im August 2021 wurde festgestellt, dass sich die Fußgängerbrücke beim Anwesen Scheuch in Immendingen in einem sehr schlechten Zustand befindet. Bei der Brücke handelt es sich um eine Stahlbetonbrücke, die über den Weisenbach führt. Es sind massive Schäden am Überbau (großflächige Abplatzungen und freiliegende korrodierte Bewehrung mit einsetzenden Querschnittsverlusten) festgestellt worden.
An beiden Widerlagern bestehen Betonbrüche und großflächige Hohlstellen. Ebenfalls wurde fortgeschrittene Korrosion am Geländer festgestellt, dessen Höhe dem Regelwerk nicht entspricht.
Aufgrund der fortgeschrittenen Beschädigung ist eine Instandsetzung aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr möglich.
 
Im März 2022 wurde vom Ingenieurbüro Breinlinger aus Tuttlingen ein Brückensanierungsfahrplan für die Brücken in Immendingen erstellt, welcher auch im Gemeinderat beraten wurde.
 
In diesem Zusammenhang sind nun als nächster Schritt folgende Planungsleistungen stufenweise zu vergeben.
Die Objektplanung + Tragwerksplanung von Leistungsphase 1-4 Grundlagenermittlung - Genehmigungsplanung (24.766,90 € brutto) in 2023.
Die Objektplanung + Tragwerksplanung von Leistungsphase 5-8 Ausführungsplanung - Objektüberwachung (28.273,34 € brutto) in 2024.
 
Es wurde ein Honorarangebot vom Ingenieurbüro Breinlinger aus Tuttlingen eingeholt. Der gesamte Honorarvorschlag in Honorarzone III, unten mit der Leistungsphase 1-8 beläuft sich fiktiv auf 53.040,24 € (brutto).
 
Ziel ist es die Planung so zu einzusteuern, dass ein Förderantrag für eine Förderung gestellt werden kann und eine Kostenberechnung für den Haushalt 2024 vorliegt.
 
Im Haushalt sind für die Planung (Leistungsphase 1-4) der „Sanierung Brücke Anwesen Scheuch“ in 2023 35.000 € vorgesehen.
Einstimmig wurde das Ingenieurbüro Breinlinger aus Tuttlingen stufenweise mit Leistungsphase 1-4 (24.766,90 € brutto) in 2023 und mit Leistungsphase 5-8 (28.273,34 € brutto) in 2024 mit den Planungsleistungen der Maßnahme beauftragt.
 
 
Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Immendingen an den Beförderungskosten für die Grundschulkinder aus der Ortschaft Zimmern nach Wegfall der Erstattung durch den Landkreis
 
Der öffentliche Personennahverkehr und insbesondere die Schülerbeförderung sind Aufgaben des Landkreises. Bislang teilte sich die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg in drei landkreisscharfe Verkehrsverbünde auf, mit jeweils einem eigenen Tarif plus dem gemeinsamen 3er-Tarif für kreisüberschreitende Fahrten. Zum 01.01.2023 haben sich die drei lokalen Verkehrsverbünde VSB, VVR und TUTicket zu einem neuen gemeinsamen regionalen Verkehrsverbund unter der neu geschaffenen Mobilitätsmarke „Move“ zusammengeschlossen. Die Satzungen zur Schülerbeförderung werden von den Kreistagen beschlossen. In den Satzungen werden u.a. die Mindestentfernungen und Eigenanteilsregelungen festgelegt. Im Zuge der Tariffusion der drei Landkreise wurden die Satzungen zur Schülerbeförderung zum 1.1.2023 überarbeitet. Bislang wurden die notwendigen Beförderungskosten erstattet für Schüler der Grundschulen ab einer Mindestentfernung von 3 km. Unabhängig von der Mindestentfernung werden Beförderungskosten für Schüler erstattet, wenn die Zurücklegung der Wegstrecke zu Fuß eine besondere Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Schüler bedeutet.
 
Im Landkreis Tuttlingen wurden bislang geltende weitere Ausnahmeregelungen gestrichen. Dies war zum einen die Ausnahmeregelung der Schulentwicklungsplanung und zum anderen die der Kirchturmregelung (räumlich getrennter Wohnbezirk).
 
Für Grundschulkinder aus Zimmern galt bislang eines der Sonderprivilegien: auch bei einem Schulweg unter drei Kilometern war teilweise ein Eigenanteil von 0,00 EUR festgesetzt.
 
Über die Art der Ausnahmeregelung besteht zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Landkreis ein Dissens. Die Gemeindeverwaltung war und ist der Meinung, dass bislang immer schon die Ausnahmereglung des nicht sicheren Schulweges gegolten habe. Das Landratsamt hat aber mitgeteilt, dass es schon immer ein sicherer Schulweg war und für die Zimmerer Kinder die Ausnahmeregelung der Schulentwicklungsplanung gegolten habe. Die Erstattung sei bislang immer auf dieser Grundlage erfolgt.
 
Seit 1.1.2023 ist diese Privilegierung nun entfallen. Das bedeutet, dass bei einem Schulweg unter der Mindestentfernung von 3 km nun der reguläre Eigenanteil anfällt (im Jahr 365 EUR, was der AboCard Ausbildung für 30,40 EUR monatlich entspricht).
 
Die Gemeindeverwaltung Immendingen hat am 28.11.2022 über die Schulleitung der Schlossschule Immendingen Kenntnis von der Satzungsänderung des Landkreises Tuttlingen zur Schülerbeförderung und den damit verbundenen Auswirkungen für die Grundschulkinder aus der Ortschaft Zimmern erlangt.
Gem. § 3 Absatz 3 der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten werden Beförderungskosten unabhängig von der Mindestentfernung erstattet, wenn die Zurücklegung der Wegstrecke zu Fuß eine besondere Gefahr für Sicherheit und die Gesundheit der Schüler bedeutet. Die im Straßenverkehr üblicherweise auftretende Gefahr gilt nicht als besondere Gefahr. Die Entscheidung ob eine besondere Gefahr vorliegt trifft der Landkreis.
Nach der Intervention durch Herrn Bürgermeister Stärk fand am 15.12.2022 eine Verkehrsschau zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Schulwegs von Zimmern nach Immendingen statt. Das Landratsamt teilte hierzu mit, dass man dann eine neutrale Bewertung habe. Dieses Verfahren gelte dann für alle kommunalen Anträge auf Kostenübernahme aufgrund des Merkmals gefährlicher Schulweg. Die Verkehrsschau fand am 15.12.2022 statt.
 
An der Verkehrsschau hat Bürgermeister Stärk persönlich teilgenommen.
In seiner ersten Einschätzung ist das Landratsamt nach der Verkehrsschau dann zum Ergebnis gekommen, dass es sich nicht um einen gefährlichen Schulweg handelt:
Eine abschließende Entscheidung durch das Nahverkehrsamt auf die ursprüngliche Anfrage von Bürgermeister Stärk erfolgte jedoch nicht. Die Gemeindeverwaltung hat im Anschluss selbstständig entschieden, die Informationen aus dem November über die Schulen an die Eltern zu streuen, obwohl noch keine abschließende Entscheidung durch das Nahverkehrsamt erfolgte.
 
Im Januar fand eine kurzfristig anberaumte Informationsveranstaltung für die Zimmerer Eltern in der Aula statt. Durch die Gemeindeverwaltung wurden die Zimmerer Eltern über die Sachlage nochmals persönlich informiert und Fragen wurden beantwortet.
Mit Schreiben vom 22.01.2023 hat sich der Elternbeirat der Schlossschule Immendingen in Vertretung für die Zimmerer Eltern an das Landratsamt gewandt. Im Schreiben wurde nochmals die Verwunderung und Veränderung zum Ausdruck gebracht. Es wurden aber seitens der Elternschaft auch Kompromissvorschläge vorgebracht.
 
Aufgrund dieses Schreibens fand am Freitag, 31.01.2023 nun nochmals ein Gespräch des Elternbeirats sowie Herrn Bürgermeister Stärk zusammen mit Herrn Landrat Bär statt. In diesem Gespräch hat Herr Landrat Bär sich die Argumente, die für die Gefährlichkeit des Schulwegs sprechen nochmals angehört und die neuerliche Prüfung des Sachverhaltes zugesagt. Die schriftliche Antwort hat die Gemeindeverwaltung am 09.02.2023 erreicht.
 
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass leider die neuerliche Prüfung des Sachverhaltes von Seiten des Landkreises nicht zu einem anderen Ergebnis geführt hat und es dabei bleibt, dass die Grundschulkinder aus Zimmern die Kosten für die Abo-Card nicht mehr erstattet bekommen. Auch bedauerlich ist, dass sich die oberen Behörden immer mehr aus ihren originär zugewiesenen Aufgaben zurückziehen und alles an der Kommune hängen bleibt.
 
Als kleiner Erfolg kann zumindest aber verbucht werden, dass der Landkreis die gegebene Anregung aufgreift und zusagt, sich für die Einführung eines eigenen (verbilligten) Tarifs für nicht beförderungsberechtigte Grundschulkinder beim Verkehrsverbund einzusetzen. Die Entscheidung darüber liegt aber beim Verbund und es bleibt zu hoffen, dass dieser diesem Vorschlag folgt und ein auch für die Eltern annehmbarer Tarif baldmöglichst eingeführt wird.
 
Seitens der Gemeindeverwaltung wurde nun vorgeschlagen, diese für viele Eltern doch sehr einschneidende Entscheidung des Landratsamtes zumindest in Teilen abzufedern. Die Verwaltung ist weiterhin der Ansicht, dass es sich beim Schulweg von Zimmern nach Immendingen um einen gefährlichen Schulweg handelt. Damit Schüler und ihre Eltern nicht für die gesamten Kosten aufkommen müssen, erhalten sie von der Gemeinde einen Zuschuss zu den Kosten. Die Verwaltung hat sich am Schreiben der Eltern an das Landratsamt orientiert und vorgeschlagen den Zuschuss auf 15.- Euro monatlich festzusetzen. Es befinden sich im Schnitt ca. 75 Kinder aus der Ortschaft Zimmern an der Grundschule in Immendingen. Bei einem monatlichen Zuschuss von 15.- Euro pro Kind würden hier Kosten in Höhe von jährlich 13.500 Euro entstehen. Des Weiteren wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Zuschussgewährung in der Art begrenzt wird, als dass bei einer Einführung eines eigenen Tarifs für nicht beförderungsberechtigte Grundschulkinder durch den Verkehrsverbund, die Zuschussgewährung durch die Gemeinde entfällt.
 
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu und stellte sich somit geschlossen an die Verwaltung und die Zimmerer Elternschaft. Einstimmig beschlossen wurde, dass die Gemeinde Immendingen für jedes Kind aus der Ortschaft Zimmern, dass die Grundschule / Schlossschule Immendingen besucht und eine Abokarte des Verkehrsverbundes Move besitzt, einen monatlichen Zuschuss zur Fahrtkarte in Höhe von 15.- Euro gewährt. Mit der Ausarbeitung der Abwicklungsmodalitäten wurde die Verwaltung beauftragt. Ebenfalls wurde beschlossen, dass diese Regelung bis zur Einführung eines eigenen (verbilligten) Tarifs für nicht beförderungsberechtigte Grundschulkinder beim Verkehrsverbund gilt.
 
 
Baugesuche
 
Der Gemeinderat hatte über 5 Baugesuche zu beraten. 2 Baugesuche waren zur Kenntnisnahme. Bei den restlichen Baugesuchen wurde jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
 
 
Bekanntgaben
 
Herr Bürgermeister Stärk berichtete, dass der Förderbescheid des Bundes bezüglich der Breitbandförderung mittlerweile bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist. Der Antrag auf Co-Finanzierung beim Land Baden-Württemberg wurde gestellt. Die Gemeindeverwaltung geht von einer Förderung von 90% aus. Das Markterkundungsverfahren läuft gerade und die Gemeinde befindet sich im gesamten Projekt auf einem guten Weg.
 
Die Gemeinderatsitzung im März muss vom 27.03.2023 auf den 28.03.2023 verschoben werden.
 
Die Gemeinde erreichte die frohe Kunde der Aufnahme in das Jahresprogramm 2023 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR). Es konnte erreicht werden, dass das über die Gemeinde beantragte Projekt in der Ortschaft Hintschingen in das Jahresprogramm 2023 einbezogen wurde und 90.720.- Euro in die Gemeinde fließen, was angesichts der landesweit zahlreichen Anträge und der Überzeichnung des Programms nicht selbstverständlich ist.
 
Der Betreiber der Corona Teststation hat der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass er die Teststation aufgrund der geänderten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 02.03.2023 schließen wird.