Bäume und Sträucher sind zurückzuschneiden wenn Straßenlaternen und Verkehrszeichen verdeckt sind
Üblicherweise ruft die Gemeindeverwaltung im Herbst dazu auf, rechtzeitig an das Schneiden von Anpflanzungen auf eigenen Grundstücken zu denken, besonders dann, wenn diese von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Fußgängern wird durch wildwachsende Bäume und Sträucher das Begehen von Gehwegen erschwert oder anderen Verkehrsteilnehmern die freie Sicht auf Straßen, Kreuzungen, Verkehrsschilder oder auf sonstige Wege unmöglich gemacht.
Nicht nur Verkehrsschilder, auch Straßenlampen, die nachts die Straßen ausleuchten sollen und somit ebenfalls zur Verkehrssicherheit beitragen, müssen frei von Bewüchsen gehalten werden. In der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates Mauenheim wurde angesprochen, dass momentan vor Ort einige Laternen durch Bäume oder Sträucher, die auf privaten Grundstücken stehen, verdeckt werden.
Verkehrssicherheit geht beim Heckenschnitt der sogenannten Schonzeit vor
Der großzügige Heckenschnitt soll in der Regel im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgen, um die Brut- und Setzzeit von nistenden Vögeln zu berücksichtigen. Jederzeit erlaubt sind jedoch kleinere Form- und Pflegeschnitte.
Die Beachtung der Schonzeit von März bis September gilt nicht, wenn Heckenschnitte der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen z. B. wenn die Anpflanzungen, die in eine Straße hineinragen, die Sicht für Autofahrer behindern, die Nutzung von fremden Grundstücken einschränken oder das sichere Begehen von Fußgängerwegen verhindern. Außerdem dürfen wie erwähnt Verkehrszeichen und Straßenlaternen nicht verdeckt werden. Das Grün muss so zurückgeschnitten werden, dass Verkehrszeichen ständig rechtzeitig ohne Sehbeeinträchtigung wahrgenommen werden können.
Durch das rechtzeitige Zuschneiden können Sie mithelfen, Unfälle zu vermeiden und sich selbst unter Umständen viel Ärger ersparen. Falls Sie diesen Regelungen nicht nachkommen, hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Pflanzen auf Ihre Kosten beseitigen zu lassen.
Die Gemeindeverwaltung bittet Sie um Beachtung und dankt für Ihr Verständnis!