Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG vom 11.09.2026

Landratsamt Tuttlingen
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Neuhausen ob Eck (B 311)
Landkreis Tuttlingen

Das Landratsamt Tuttlingen -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Neuhausen ob Eck (B 311) zusammen.

Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen, sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.

Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.

Auslegung:
Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten an folgenden Tagen im Rathaus Neuhausen ob Eck (Rathausplatz 1, Besprechungszimmer E 04 in 78579 Neuhausen ob Eck) aus:
·Dienstag, den 06.10.2026 von 14:00 bis 18:00 Uhr,
·Dienstag, den 13.10.2026 von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie,
·Donnerstag, den 15.10.2026 von 9:00 bis 12:30 Uhr.
Diese Bekanntmachung und die Neuordnungskarte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o.g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3155) eingesehen werden.
 
Erläuterung:
Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung - auf Wunsch an Ort und Stelle - wird ein Beauftragter des Landratsamts -untere Flurbereinigungsbehörde- während dieser Zeit anwesend sein. Nur in dieser Zeit können die Verzeichnisse mit personenbezogenen Daten eingesehen werden.
 
Weitere Einsichtnahmemöglichkeit:
Zusätzlich können in der Zeit vom 18.09.2026 bis 20.10.2026 (außer an den oben genannten Auslageterminen im Rathaus) während der üblichen Öffnungszeiten folgende Unterlagen eingesehen werden:
· Der gesamte Flurbereinigungsplan im Landratsamt Tuttlingen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt (Bahnhofstraße 100, Gebäude B, 1. Stock, 78532 Tuttlingen). Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 07461 926 1650.
· Die nicht datenschutzrelevanten Teile des Flurbereinigungsplans im Rathaus Neuhausen ob Eck (Rathausplatz 1, Besprechungszimmer E 04, 78579 Neuhausen ob Eck).

Anhörungstermin:
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) - FlurbG - findet statt am:

Mittwoch, den 21. Oktober 2026von 10.00 bis 11:00 Uhr im Rathaus Neuhausen ob Eck, Rathausplatz 1, Sitzungssaal in 78579 Neuhausen ob Eck.
Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen.
Am Anfang des Termins werden wichtige Hinweise zu dessen Bedeutung und zum zeitlichen Ablauf gegeben.
 
Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen.
Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.
 
gez. Gerstenberger
Vermessungsdirektor
Leitender Fachbeamter Flurneuordnung