Stellen Sie Ihr Auto nicht auf Gehwegen ab
Das Parken ist auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt. Zugestellte Gehwege sind außerdem ein Ärgernis für alle Fußgänger. Daneben müssen Eltern mit Kinderwägen, Rollstuhlfahrer oder ältere Menschen, die schlecht zu Fuß sind und vielleicht sogar auf eine Gehhilfe angewiesen sind, auf die von Kraftfahrzeugen befahrene Straße ausweichen.
Der Zweck eines Gehweges, zu Fuß sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können, wird durch das Abstellen der Fahrzeuge auf dem Bürgersteig verhindert.
Die Gemeinde bittet daher darum, die Gehwege nicht widerrechtlich durch parkende Autos zu blockieren. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.