Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2023 genehmigt
Mit Verfügung vom 20.04.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 30.01.2023 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 bestätigt. Der Wirtschaftsplans 2023 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat am 28.03.2023 beschlossen und ebenfalls mit Verfügung vom 20.04.2023 von der Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.
Wir geben deshalb nachfolgend den Wortlaut der Haushaltssatzung sowie den Beschluss des Wirtschaftsplans bekannt. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass der Haushaltsplan mit Wirtschaftsplan in der Zeit vom 03.05.2023 bis einschließlich 12.05.2023 auf dem Rathaus - Kämmerei - während der üblichen Dienststunden öffentlich ausliegt.
Haushaltssatzungder Gemeinde ImmendingenLandkreis Tuttlingenfür das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 30.01.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 18.561.400 EUR
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 18.482.600 EUR
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 78.800 EUR
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 EUR
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 EUR
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 EUR
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 78.800 EUR
im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 18.248.000 EUR
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 17.703.700 EUR
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 544.300 EUR
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.748.900 EUR
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.078.100 EUR
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -4.329.200 EUR
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -3.784.900 EUR
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.000.000 EUR
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -148.900 EUR
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 851.100 EUR
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2.933.800 EUR
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)
wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR
§ 5 Steuersätze
Die Hebesätze werden festgesetzt
für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- Grundsteuer A - auf 470 v. H.
b) für die Grundstücke
- Grundsteuer B - auf 470 v. H.
der Steuermessbeträge;
für die Gewerbesteuer
auf 340 v. H.
der Steuermessbeträge.
Immendingen, 30.01.2023
gez.
Manuel Stärk
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Immendingen, 30.01.2023
gez.
Manuel Stärk
Bürgermeister
Festsetzung des Wirtschaftsplanes des Gemeindewasserwerks Immendingen 2023
Auf Grund von § 14 Eigenbetriebsgesetz und der §§ 1 bis 4 der Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auf Grundlage des Handelsgesetzbuchs (Eigenbetriebsverordnung-HGB - EigBVO-HGB) vom 1. Oktober 2020 hat der Gemeinderat am 28.03.2023 den folgenden Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag Erträge
728.1001.2. Gesamtbetrag Aufwendungen
-728.1001.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.2. und 1.2)
0Im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
728.1002.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
-593.2002.3 Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
134.9002.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
02.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
-261.0002.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-261.0002.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-126.1002.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
228.0002.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
-101.9002.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von
126.1002.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von
0
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 163.000 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,
die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 0 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 €
Immendingen, den 28.03.2023
gez.
Manuel Stärk
Bürgermeister