Hinweis zur Beantragung der vorübergehenden Wirtschaftserlaubnis nach dem neuen Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg ab dem 01.01.2026

Seit dem 01.01.2026 gilt das neue Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg. Dieses beinhaltet, dass die Polizei, das Gewerbeamt, das Umweltamt und das Veterinäramt mind. 14 Tage vor der Veranstaltung über diese informiert werden müssen

Bei einer verspäteten Einreichung der Unterlagen behält sich das Landratsamt Tuttlingen vor, ein Bußgeld zu verhängen.

Wichtige Hinweise für Veranstalterinnen und Veranstalter:

Beantragungstermin:

Mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde Immendingen
Das Antragsformular befindet sich auf der Homepage der Gemeinde Immendingen
 
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir um fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und freuen uns auf weiterhin viele schöne Veranstaltungen.