2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Prüf- und Technologiezentrum“
Der Gemeindeverwaltungsverband Immendingen – Geisingen hat am 29.04.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen den wirksamen Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern.
Die öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Prüf- und Technologiezentrum“ - ist an dieser Stelle verlinkt. (294 KB)
Änderung Flächennutzungsplan - Begründung und Lageplan
Umweltbericht
Zurück zur Übersicht