Leistungen
Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und Wege
Sie wollen eine gesperrte Straße oder einen gesperrten Weg befahren? In nachweislich begründeten Fällen können Ausnahmen zum Befahren gesperrter Straßen und Wege erteilt werden.
Zuständige Stelle
Der Landkreis Tuttlingen ist für gesperrte Straßen und Wege im Landkreis Tuttlingen, außer Große Kreisstadt Tuttlingen, Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen und Gemeindestraßen der Stadt Trossingen und des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg zuständig.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es muss ein nachweislich begründeter Ausnamefall vorliegen.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den formlosen Antrag gestellt haben wird dieser bearbeitet. Dies dauert in der Regel ca. 2 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag hierfür kann formlos gestellt werden.
Darin bitte Angaben über:
- den Grund
- den Zeitraum
- das Kfz-Kennzeichen
machen.
Kosten
10,20 Euro bis 767,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand