Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Immendingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.immendingen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- PDF-Dokumente und Formulare zum Download
Während wir unsere Veröffentlichungen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies
bisher nicht für alle PDF-Dokumente und Formulare. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist,
bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in
Anspruch nehmen wird.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht,
kontaktieren Sie uns gerne unter info@immendingen.de oder unter der unten genannten Adresse.
Geben Sie bitte an, an welche Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
Es ist geplant, Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache zeitnah zur Verfügung zu stellen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17. November 2021 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.immendingen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Gemeinde Immendingen
Frau Michelle Probst
Schlossplatz 2
78194 Immendingen
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 07462 24-0 erreichen.
Gerne können Sie uns auch eine Nachricht an info@immendingen.de schreiben
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich unter den oben genannten Kontaktdaten an die Gemeinde Immendingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls die Gemeinde Immendingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon: 0711 279-3360
Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Gemeinde- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Erklärung der Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Ein Gesetz sagt, alle müssen die Internet-Seite verstehen.
Junge Menschen.
Alte Menschen.
Blinde Menschen.
Behinderte Menschen.
Menschen die nicht gut Deutsch können.
Einfach alle Menschen.
Das Gesetz hat einen schweren Namen.
Es heißt Landes-Behinderten-Gleich-Stellungs-Gesetz.
Alles zu erfüllen was das Gesetz sagt, ist nicht einfach.
Aber wir geben uns große Mühe.
Unsere Internet-Seite soll für alle Menschen da sein.
Alle sollen sie lesen können.
Alle sollen sie gut verstehen.
Wir haben schon viel dafür getan.
Blinde Menschen können sich die Seite vorlesen lassen.
Man kann die Seite auch nur mit einer Tastatur bedienen.
Die Schrift kann man groß machen.
Die Farben sieht man gut.
Die Schrift sieht m an auch gut.
Alle Computer können die Seite lesen.
Man kann die Seite auch mit dem Handy ansehen.
Es gibt auch Sachen, die noch nicht so gut gehen.
Wir haben noch kein Video für Menschen die nicht sprechen können und Menschen die nicht hören können.
Das machen wir aber bald.
Unsere PDF Dateien sind noch nicht so gut.
Und unsere Formulare auch nicht.
Die können nicht alle lesen.
Und auch nicht ausfüllen.
Das ist sehr schwer zu machen.
Aber wir geben uns Mühe, besser zu werden.
Wenn Sie ein Formular brauchen, können Sie uns schreiben.
Dann versuchen wir, Ihnen zu helfen.
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist gemeindeverwaltung@immendingen.de
Am 17. November haben wir die Interenet-Seite geprüft.
Das haben wir selber gemacht.
Dabei haben wir die Fehler gefunden.
Wenn Sie auch einen Fehler finden, können Sie uns schreiben.
Oder wenn Sie etwas nicht verstehen.
Unsere Adresse ist:
Gemeinde Immendingen
Schlossplatz 2
78194 Immendingen
Sie können uns auch anrufen.
Die Telefon-Nummer ist 07462 24-0