Leistungen
Beantragung zur Ausnahmegenehmigung der Gurt- und Helmpflicht
Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte oder Schutzhelmtragepflicht können Personen im Ausnahmeweg befreit werden, wenn das Anlegen der Gurte oder das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Zuständige Stelle
Personen mit Wohnsitz in den kreisangehörigen Gemeinden (ohne Große Kreisstadt Tuttlingen und der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen).
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie müssen ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem ersichtlich ist, wieso Sie von der Gurt- oder Helmpflicht befreit werden müssen. Außerdem muss das Attest die Dauer der Befreiung beinhalten.
Verfahrensablauf
Sie kommen mit dem ärztlichen Attest bei uns vorbei und erhalten dann sofort Ihre Befreiung.
Erforderliche Unterlagen
Ärztliches Attest
Kosten
keine