Leistungen
       
       
        
        
         
        
        
         
          
           
         
         
          
           
         
         
          
           
         
         
          
           
         
         
          
           
         
         
          
           
         
        
        
         
          
        
        
         
          
        
       
      
      
       
     Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
 - Scheidung
 - Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
 
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen. 
 Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
keine
Freigabevermerk
25.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg