Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C)
Genitalbeschneidung, auch als "Female Genital Mutilation/Cutting" - FGM/C bezeichnet, ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Praktiken, bei denen die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinische Notwendigkeit teilweise oder vollständig entfernt werden.
Solche Eingriffe werden vom Säuglings- bis ins Erwachsenenalter ausgeführt, in den meisten Fällen vor Beginn oder während der Pubertät. Eine Genitalbeschneidung kann nicht rückgängig gemacht werden. Alle Formen dieser Praktik können schwere psychische, physische und soziale Folgen haben und sogar zum Tod führen.
Die Beschneidung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen und gilt seit 1995 auch international als Menschenrechtsverletzung.
Folgen der Genitalbeschneidung bzw. von FGM/C
Die Geschlechtsteile werden meist unter unhygienischen Bedingungen von Beschneiderinnen oder Beschneidern ohne medizinische Ausbildung, ohne Betäubung und gegen den Willen des Opfers beschnitten. Die körperlichen und seelischen Folgen sind vielfältig und belasten das Opfer ein Leben lang. Zu den Folgen zählen beispielsweise:
- chronische Entzündungen und Schmerzen
- Verletzung benachbarter Organe
- Probleme bei Geburten, Menstruation und Sexualität
- schwere Schädigungen Neugeborener
- erhöhtes Risiko für HIV und andere Infektionen
- schwerer Schock und lebenslange posttraumatische Belastungsstörungen
- Tod durch Verbluten oder Infektionen
Rechtslage in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland ist FGM/C bei Mädchen und Frauen strafbar. Das gilt auch für den Versuch.
Hat die Frau oder das Mädchen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist FGM/C auch dann strafbar, wenn der Eingriff im Ausland durchgeführt wird. In den meisten Fällen von Genitalbeschneidung ist die Familie des Opfers für die Tat mitverantwortlich. Daher ist es für die meist minderjährigen Opfer besonders schwierig, Strafanzeige zu erstatten. Hier lebende Mädchen und Frauen sind oft gefährdet, im Ausland Opfer von FGM/C zu werden.
Achtung: FGM/C ist immer ein illegaler Eingriff, auch wenn er auf Wunsch des Opfers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen ausgeführt wird!
Die Bundesregierung hat einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung herausgegeben und in diesem festgeschrieben, dass FGM/C eine schwere Menschenrechtsverletzung ist. Der Schutzbrief informiert über die Strafbarkeit, auch bei einer Durchführung im Ausland. Der Schutzbrief sollte bei Reisen im Reisepass mitgeführt werden und hat zum Ziel die betroffenen Mädchen und Frauen vor einer Genitalverstümmelung bei Reisen in Ihre Herkunftsländer zu schützen. Wenn Sie selbst Opfer von FGM/C wurden oder davon bedroht sind, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. In Baden-Württemberg steht hierfür insbesondere die Zentrale Anlaufstelle FGM/C zur Verfügung, für die Region Ulm Alb-Donau auch die entsprechende Fach- und Anlaufstelle in Ulm.
Vertiefende Informationen
- Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung - BMBFSFJ
- FGM/C Zentrale Anlaufstelle Baden-Württemberg – Landesweite zentrale Anlaufstelle für von FGM/C bedrohte und überlebende Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg
- Fach- und Anlaufstelle FGM/C Ulm Alb-Donau
- E-Learning für medizinische Fachkräfte
- E-Learning im Bereich Kinderschutz
- Hilfsorganisation Terre de Femmes: Publikationen aus verschiedenen Ländern
- (I)NTACT e.V. - Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen
Rechtsgrundlage
Istanbul-Konvention des Europarates
- § 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien
Freigabevermerk
16.09.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg