Ankündigung einer Gebührenanpassung zu den zentralen Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr)
Ankündigung einer Gebührenanpassung zu den zentralen Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr), den dezentralen Schmutzwassergebühren und den Wasserversorgungsgebühren für das Jahr 2025 - Verlängerung des Bevorratungsbeschlusses
Die Gemeinde Immendingen ist rechtlich verpflichtet, ihre zentralen Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr), die dezentralen Schmutzwassergebühren und die Wasserversorgungsgebühren für das Jahr 2025 neu zu kalkulieren. Dies bedarf einer Gebührenkalkulation, die extern erstellt wird und eine umfangreiche Zuarbeit durch die Verwaltung erfordert.
Am 16.12.2024 wurde einem Bevorratungsbeschluss zugestimmt, dass die Satzung rückwirkend auf den 01.01.2025 in Kraft tritt. Die Umsetzung sollte hierbei im ersten Halbjahr 2025 vollzogen werden.
Aufgrund der erfolgten Einführung der Doppik und der noch nicht erstellten Jahresabschlüsse des Jahres 2020 können die zur Kalkulation benötigten Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt und infolgedessen die Gebührenkalkulationen für 2025 nicht im ersten Halbjahr 2025 erstellt werden. Auch die Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze kann zeitlich nicht im ersten Halbjahr 2025 erfolgen. Es ist vorgesehen, diese Beschlussfassung bis Ende Oktober 2025 vorzunehmen. Die Abwassersatzung und die Wasserversorgungssatzung werden demnach rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft gesetzt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben könnten. Falls es zu Gebührenerhöhungen kommt, könnte die zentrale Schmutzwassergebühr von 3,10 €/m³ auf bis zu 5,00 €/m³ (Erhöhung um 1,90 €/m³), die Gebühr für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung von 0,52 €/m² auf bis zu 0,80 €/m² (Erhöhung um 0,28 €/m²), die Gebühr für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung aus geschlossenen Gruben (ohne Transportkosten) von 3,12 €/m³ auf bis zu 6,00 €/m³ (Erhöhung um 2,88 €/m³), die Gebühr für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen (ohne Transportkosten) von 39,00 €/m³ auf bis zu 75,00 €/m³ (Erhöhung um 36,00 €/m³) sowie die Wasserversorgungsgebühr von 2,30 €/m³ auf bis zu 4,20 €/m³ (Erhöhung um 1,90 €/m³) ansteigen ab dem 01.01.2025.