Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2026 genehmigt

Mit Verfügung vom 10.02.2026 hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 26.01.2026 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt. Der Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat am 26.01.2026 beschlossen und ebenfalls mit Verfügung vom 10.02.2026 von der Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.

Wir geben deshalb nachfolgend den Wortlaut der Haushaltssatzung sowie den Beschluss des Wirtschaftsplans bekannt. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass der Haushaltsplan mit Wirtschaftsplan in der Zeit vom 02.03.2026 bis einschließlich 12.03.2026 auf dem Rathaus - Kämmerei - während der üblichen Dienststunden öffentlich ausliegt.
 
  Haushaltssatzung der Gemeinde Immendingen
Landkreis Tuttlingen
für das Haushaltsjahr 2026
 
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 26.01.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
 
1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
 Der Haushaltsplan wird festgesetzt
 
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
21.483.200 EUR1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
22.148.200 EUR1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-665.000 EUR1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0 EUR1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0 EUR1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0 EUR1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-665.000 EUR 
 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
21.049.600 EUR2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
21.271.400 EUR2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-221.800 EUR2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
6.630.400 EUR2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
8.983.600 EUR2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-2.353.200 EUR2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-2.575.000 EUR2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
1.000.000 EUR2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
-131.400 EUR2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
868.600 EUR2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-1.706.400 EUR
 
 
2 Kreditermächtigung
 
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR
  3 Verpflichtungsermächtigungen
 
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,
die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf 0 EUR
   4 Kassenkredite
 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR
 
Immendingen, 26.01.2026
 
gez.
Manuel Stärk
Bürgermeister

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
 
Immendingen, 26.01.2026
 
gez.
Manuel Stärk
Bürgermeister

Festsetzung des Wirtschaftsplanes des
Gemeindewasserwerks Immendingen 2026
 
Auf Grund von § 14 Eigenbetriebsgesetz und der §§ 1 bis 4 der Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auf Grundlage des Handelsgesetzbuchs (Eigenbetriebsverordnung-HGB - EigBVO-HGB) vom 1. Oktober 2020 hat der Gemeinderat am 26.01.2026 den folgenden Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
 
1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag Erträge
744.1001.2. Gesamtbetrag Aufwendungen
-744.1001.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.2. und 1.2)
0Im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
744.1002.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
-611.9002.3 Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
132.2002.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
232.2002.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 
-974.7002.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-742.5002.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf  (Saldo aus  2.3 und 2.6) von
-610.3002.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
704.3002.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
-94.0002.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
610.3002.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
0 
 
 
2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 704.300 €
 
3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €
 
4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 €
 

Immendingen, den 26.01.2026
 
gez.
Manuel Stärk
Bürgermeister