Kulturdenkmale der Bau- und Kunstdenkmalpflege in Immendingen und Ortsteilen

Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen bewahren.

Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen besteht. Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, welche in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, müssen von der zuständigen Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Dies gilt grundsätzlich und unabhängig davon, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigten oder nicht.

Unter der Internetadresse www.geoportal-bw.de kann die aktuelle Liste der Bau- und Kulturdenkmale der Gemeinde Immendingen und Ortsteilen mit Historie eingesehen werden. Des Weiteren gibt es Gebäude, welche als Prüffälle eingestuft sind. Diese sind im Geoportal nicht einsehbar und können bei der unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Tuttlingen angefragt werden (umwelt@landkreis-tuttlingen.de).

Sollte also ein begründeter Verdacht auf Denkmalschutz bestehen, obwohl das Gebäude nicht in der Denkmalliste im Geoportal gelistet ist, wird in jedem Fall zu einer Anfrage beim Landratsamt Tuttlingen geraten.

Beispielhafte Darstellung im Geoportal: Oberes Schloss, Schlossplatz 2, Immendingen