Lastschrifteinzug von Abgaben und Steuern
Viele unserer Zahlungspflichtigen nutzen schon heute die Möglichkeit, fällige Forderungen der Gemeinde mittels Lastschriftverfahren bequem, sicher und zeitgemäß von ihrem Konto einziehen zu lassen. Wenn Sie Ihre Forderungen bei der Gemeinde noch durch Einzelüberweisungen oder per Dauerauftrag bezahlen, sollten Sie sich überlegen, welche Vorteile Ihnen ein Lastschrifteinzug bietet.
Vorteile sind, dass
- für Sie die Überwachung der Zahlungstermine entfällt;
- Säumniszuschläge (bis zu 12 % jährlich) und Mahngebühren wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen können;
- Ihnen der Weg zu Ihrer Bank/Sparkasse und das Schreiben von Überweisungen abgenommen wird;
- kein Dauerauftrag geändert werden muss, wenn sich die Höhe der zu leistenden Zahlung ändert.
Nachteile entstehen Ihnen nicht, weil
- nur fällige Forderungen eingezogen werden;
- nur solche Forderungen eingezogen werden, auf die sich das von Ihnen schriftlich erteilte SEPA-Lastschriftmandat ausdrücklich bezieht;
- ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen jederzeit zurückgenommen/widerrufen oder schriftlich geändert werden kann.
Durch die Erteilung eines Lastschriftmandats zum Einzug fälliger Forderungen ermöglichen Sie es der Gemeindekasse auch weiterhin rationell zu arbeiten.
Falls wir Sie von den Vorteilen des Lastschriftverfahrens überzeugen konnten, können Sie die Teilnahme jederzeit schriftlich erklären. Einen entsprechenden Vordruck haben wir auf unserer Homepage unter www.immendingen.de/Informieren/Online-Rathaus/Formulare/SEPA-Basislastschrift hinterlegt. Das Formular können Sie direkt über Ihren Computer ausfüllen, ausdrucken und im Original unterschrieben an die Gemeindekasse schicken. Aus Sicht der Kreditwirtschaft ist ein SEPA-Lastschriftmandat nur dann gültig, wenn es papierhaft und vom Zahlungspflichtigen bzw. Kontoinhaber unterschrieben beim Zahlungsempfänger vorliegt. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir Lastschriftmandate oder deren Änderung, die per E-Mail, Kopie oder Telefax bei uns eingehen nicht akzeptieren können. Selbstverständlich senden wir Ihnen auf Anforderung auch gerne einen entsprechenden Vordruck zu und unterstützen Sie beim Ausfüllen.
Noch eine ganz wichtige Bitte zum Schluss: Vergessen Sie nicht, uns schriftlich zu informieren, wenn sich Ihre mitgeteilte Bankverbindung (IBAN und BIC) ändert.
Eventuelle Fragen zur Einziehung von Forderungen beantwortet Ihnen unsere Gemeindekasse unter der Telefonnummer 07462 24-235 gerne.