Leistungen

Sozialamt - Widerspruch elektronisch einlegen

Wenn Sie der Ansicht sind, dass der Sozialhilfebescheid, den Sie vom Sozialamt erhalten haben, unbegründet ist, können Sie ihm widersprechen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Nutzung des Online-Widerspruchs ist entweder

  • ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion,
  • eine eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder
  • ein elektronischer Aufenthaltstitel

notwendig.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Online-Widerspruch aufrufen, werden Sie aufgefordert Ihre Identität nachzuweisen. Dazu nutzen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres entsprechenden Ausweismittels (beispielsweise Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion). Ihre Daten werden direkt in den elektronischen Widerspruch eingefügt und können nicht mehr verändert werden. In einem weiteren Schritt können Sie, falls gewünscht, einen bereits erstellten Widerspruch hochladen.

Fristen

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Ausgangsbescheides eingelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

Optional können Sie einen digital erstellten Widerspruch im Lauf des Onlineantrages hochladen. Das gilt auch für einen Widerspruch, den Sie auf Papier verfasst haben. Diesen Widerspruch müssen Sie im Vorfeld allerdings gescannt oder abfotografiert haben. Alternativ können Sie auch eine Begründung in das Textfeld einfügen.

Kosten

Keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

24.06.2025