Klimaschutz, Energie und Rohstoffe

Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb gilt es, das Klima zu schützen und eine gemeinsame Klimapolitik umzusetzen.
Dabei spielen neben der internationalen und nationalen Ebene auch Baden-Württemberg und seine Städte und Gemeinden eine zentrale Rolle.
Auch Sie können durch ihr Verhalten einen Beitrag dazu leisten, den Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren.

Kohlendioxid (CO₂) ist ein Treibhausgas. Es gilt als einer der Hauptverursacher der globalen Erwärmung. Es entsteht vor allem bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas.

Aber auch in der Landwirtschaft und bei der Energieerzeugung aus Biomasse entstehen Treibhausgase, wie zum Beispiel Methan und Lachgas. Auswirkungen der globalen Erwärmung sind beispielsweise

  • das Ansteigen der Meeresspiegel,
  • die erhöhte Wahrscheinlichkeit für Naturkatastrophen wie Sturmereignisse oder Waldbrände,
  • das Abschmelzen der Gletscher,
  • extreme Hitze (vor allem in städtischer Umgebung) und Dürren,
  • Hochwasser und Überschwemmungen oder
  • der Rückgang der Schneedecke in den Alpen.

Diese Veränderungen haben neben der Folge materieller Schäden auch Auswirkungen auf unsere Gesundheit und die Produktivität der Wirtschaft.

In dem bei der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen 2015 auf den Weg gebrachten Übereinkommen von Paris haben sich mehr als 195 Länder dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen so zu reduzieren, dass der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2 °C gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen (jeweils gegenüber vorindustriellen Werten).
Die Europäische Union hat sich festgelegt, bis zum Jahr 2030 mindestens 55 Prozent Treibhausgasemissionen gegenüber den Werten von 1990 einzusparen. Bis zum Jahr 2050 will sie Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen.

Auch Deutschland hat sich verbindliche Klimaziele gesetzt. Der Bund will bis zum Jahr 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren und bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreichen.

Am 1. Februar 2023 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz, abgekürzt Klimagesetz Baden-Württemberg, verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013, das in den Jahren 2020 und 2021 novelliert wurde, fortentwickelt.

Mit der Fortentwicklung wird unterstrichen, dass mit voranschreitendem Klimawandel die ambitionierten Bemühungen beim Klimaschutz stärker als bislang auch noch um Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels ergänzt werden müssen („Klimawandelanpassung“). Mit dem Änderungsgesetz vom 29. Juli 2025 wurde das Gesetz zudem an bundesrechtliche Vorgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz und dem Klimaanpassungsgesetz angepasst.

Zentrales Element des Klimagesetzes Baden-Württemberg sind die Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2040. Sie geben die Richtung für die Klimapolitik des Landes vor. Das 2030-Ziel wird nun auch für einzelne Sektoren wie zum Beispiel die Energiewirtschaft, die Industrie oder den Verkehr durch „Sektorziele“, also konkrete Einsparvorgaben beim Treibhausgasausstoß, handhabbar gemacht. Um diese Ziele zu erreichen, wurde das Instrument des „Klima-Maßnahmen-Registers“ entwickelt, in dem die Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz des Klimas einheitlich, übergeordnet und fortlaufend geführt werden.

Das Land hat verschiedene Förderprogramme zum Klimaschutz aufgelegt.
Schon seit dem Jahr 2002 besteht das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“, über das über das vielfältige Klimaschutzmaßnahmen gefördert werden. Aktuell wird das Förderprogramm neuausgerichtet.

In seiner neuen Fassung sollen im Mittelpunkt des Förderprogramms die energetische Sanierung kommunaler Gebäude und das Ziel der netto-treibhausgasneutralen Kommunalverwaltung stehen. Um die Kommunen im Land als Antragsteller zu entlasten, wurde die Antragstellung und Abwicklung so weit wie möglich vereinfacht.

Zu den Kernelementen der investiven Förderung im Rahmen des neugestalteten Förderprogramms Klimaschutz-Plus gehören:

  • eine höhere und einfachere Förderung der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude,
  • ein neuer „BW-Bonus“ in Höhe von 25 Prozent, der bei Sanierungen der Gebäudehülle von Verwaltungsgebäuden die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ ergänzt,
  • ein Bonus für energieeffiziente Schulsanierungen, den Kommunen neben der Schulbauförderung des Landes erhalten können, wenn sie ihre Schulen in diesem Zusammenhang auf ein hohes energetisches Niveau sanieren, wobei sich die Höhe des zusätzlichen Zuschusses nach dem erreichte KfW-Effizienzgebäudestandard bemisst.

Dieser erste Teil des neuen Förderprogramms Klimaschutz-Plus ist im Juli 2025 gestartet. Ein zweiter Teil soll in Kürze die investive Förderung durch eine Förderung von strategischen Maßnahmen ergänzen. Klimaschutz-Plus Teil 2 soll dann Kommunen durch die Förderung von Beratungsleistungen insbesondere bei der Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen unterstützen und stärken.

Klimaschutz erfordert die Unterstützung und Mitgestaltung aller. Auch Sie als Bürgerin oder Bürger können zum Klimaschutz beitragen. So haben beispielsweise die Höhe des Stromverbrauchs und die Art der Heizungsanlage Einfluss auf Ihre persönliche Klimabilanz.
Etwa ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs entfällt auf die privaten Haushalte. Aber auch Ihr Mobilitätsverhalten wie auch Ihr Konsumverhalten haben einen großen Einfluss auf die individuelle Treibhausgasbilanz.

 

Erneuerbare Energieträger

 

Im Gegensatz zu fossilen Energieträgern sind erneuerbare Energiequellen unerschöpflich oder wachsen regelmäßig nach. Zu ihnen zählen Sonnen-, Wind- und Wasserkraft sowie die Energie aus Biomasse und Erdwärme.
Erneuerbare Energien schonen das Klima, weil sie über den gesamten Produktlebenszyklus mit sehr geringen Treibhausgasemissionen einhergehen.

Um die Anteile der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung in Baden-Württemberg sukzessive zu steigern gibt es verschiedene Vorgaben zu deren Nutzung. Im Neubau muss bei grundlegenden Dachsanierungen wie auch auf größeren Parkplätzen eine PV-Anlage installiert werden. Beim Tausch der Heizung schreiben das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) deutschlandweit Anteile erneuerbarer Energien in der neuen Heizung vor.

Mit dem Klimagesetz Baden-Württemberg hatte BW bereits bisher bundesweit als Vorreiter 104 Stadtkreise und Große Kreisstädte zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Daneben hat das Land kleinere Kommunen im Rahmen der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung unterstützt. Im Sommer 2025 wurden die Vorgaben des neuen Wärmeplanungsgesetzes des Bundes durch eine Änderung des Landesklimagesetzes auch in Baden-Württemberg verankert. Dadurch sind nun alle Kommunen zur Wärmeplanung verpflichtet.

Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage, wie eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort erreicht werden kann. Es handelt sich um eine Art Fahrplan für die Kommune, um die jeweils richtigen Entscheidungen vor Ort treffen zu können. Außerdem soll er andere lokale Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen.

Hinweis: Beim Portal des Energieatlas Baden-Württemberg können Sie sich über den Stand der dezentralen erneuerbaren Energieerzeugung und deren Potenziale in Baden-Württemberg informieren.

 

Energie einsparen

 

Mit einer guten Dämmung Ihres Hauses können Sie sehr viel Energie einsparen. Wenn Sie wissen wollen, wie viel Energie in Ihrer Wohnung "verheizt" wird, können Sie sich auf den Seiten des "Heizspiegel" informieren.

In Deutschland ist der Energieausweis unter anderem Pflicht für alle Wohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden. Der Energieausweis stuft ein Gebäude nach seinem Energiebedarf oder seinem Energieverbrauch ein, macht also die energetische Qualität eines Gebäudes transparenter.

Wenn Sie Ihr Wohnhaus sanieren möchten, sollten Sie vorher eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Eine Energieberatung für Wohngebäude wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre regionalen Energieberatung vor Ort (link unten)

 

Stromversorgung

 

Der in Baden-Württemberg verbrauchte Strom wird derzeit zu etwa 55 Prozent im Land erzeugt (Stand 2024).
Die Bruttostromerzeugung verteilte sich im Jahr 2024 zu rund 22 Prozent auf Steinkohle, und zu rund 61 Prozent auf erneuerbare Energien.

Sie können Ihren Energieanbieter selbst wählen. Wenn Sie sich für Strom aus erneuerbaren Energien entscheiden, können Sie damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduktion von CO₂ leisten.

Hinweis: Der Begriff Ökostrom ist nicht gesetzlich geschützt. Es gibt unterschiedliche Ökostrom-Siegel (Label), die die Einhaltung wichtiger Kriterien garantieren und teilweise unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Wichtige Gütesiegel sind beispielsweise „Grüner Strom“ und „ok power“.

 

Klimaanpassung

 

Die Folgen des Klimawandels haben im Land deutlich zugenommen: Das Mittel der Jahre 2015 bis 2024 liegt bei rund zehn Grad und damit 2,2 °C über dem Vergleichszeitraum 1881–1910. Die Erwärmung schreitet in Baden-Württemberg also schneller voran als im globalen Schnitt. Mit den höheren Temperaturen steigen gesundheitliche Risiken beispielsweise aufgrund von Hitze, Wassermangel oder zunehmenden Extremwetterereignissen. Darauf hat die Landesregierung reagiert und im Juli 2023 die fortgeschriebene Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels verabschiedet.

 

KLIMOPASS

 

Das Förderprogramm KLIMOPASS (Klimawandel und modellhafte Anpassung) stärkt Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel: Gefördert werden sowohl die Vorbereitung und Planung als auch die Umsetzung investiver Maßnahmen, insbesondere blau-grüne Infrastruktur.
Ziel der Förderung ist es Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel und vor allem bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen.

Das Programm setzt sich aus den folgenden drei Förderschwerpunkten zusammen:

Teil 1: Strategische Maßnahmen, zum Beispiel Unterstützung bei der Umsetzung kommunaler Klimaanpassungskonzepte oder bei spezifischen Fachkonzepten

Teil 2: Investive Maßnahmen, zum Beispiel Förderung von Trinkwasserspender, kommunaler Pegelsysteme oder blau-grüner Infrastruktur

Teil 3: Innovative Modellprojekte

Freigabevermerk

22.01.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg