Pressemeldungen
Erholungssuchende, Sportler, Natur- und Waldfreunde genießen in unseren Wäldern ein weitgehendes Betretungsrecht. Das ist gut so, denn die Erholung, die die Menschen bei einem Waldspaziergang, beim Laufen, beim Pilzesammeln oder sonstigen Aktivitäten im Wald genießen ist eine wichtige Funktion unserer Wälder. Allerdings gilt das Recht zum Betreten des Waldes nicht uneingeschränkt. Es gibt Regelungen, die zum Ziel haben, das Miteinander der Erholungssuchenden, der Waldbesitzenden und sonstigen Waldnutzer und der Natur so zu gestalten, dass es möglichst wenig Konflikte gibt.
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