Gewerbesteuer- und Grundsteuerzahlungen für das 1. Quartal 2024

Zum 15. Februar sind die Gewerbesteuer- und Grundsteuerzahlungen für das 1. Quartal zu entrichten. Wir möchten bereits heute wieder alle Zahlungspflichtigen auf diesen Fälligkeitstermin aufmerksam machen, da bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge erhoben werden müssen.

Bei Überweisungen und Daueraufträgen bitten wir im Verwendungszweck unbedingt das Kassenzeichen anzugeben, damit eine korrekte Zuordnung Ihrer Zahlung gewährleistet ist. 
 
Sofern Sie bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der Steuerbetrag Ihrem Konto zum Fälligkeitstag belastet. Falls Sie die Quartalsraten noch überweisen, können Sie uns jederzeit widerruflich ein Mandat für das Lastschriftverfahren erteilen. Für Sie entfällt damit die Terminüberwachung zur fristgerechten Bezahlung und Sie vermeiden dadurch einen eventuellen Zahlungsverzug. 
 
Das Lastschriftverfahren ist vorteilhaft für Sie und rationell für uns! Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die Vorteile des Lastschriftverfahrens.
 
Vordrucke zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter www.immendingen.de, weiter unter dem Menüpunkt Informieren/Online-Rathaus/Formulare. Bitte senden Sie bei Bedarf den vollständig ausgefüllten und im Original unterschriebenen Vordruck per Post an die Gemeindekasse. Lastschriftmandate oder deren Änderungen, die per E-Mail, in Kopie oder per Telefax bei uns eingehen, dürfen wir leider nicht akzeptieren, da hier die Vorgaben der Kreditwirtschaft nicht erfüllt sind.
 
Fragen zum Lastschriftverfahren und zur Zahlung sämtlicher fälliger Abgaben und Steuern beantwortet Ihnen unsere Gemeindekasse unter der Telefon-Durchwahlnummer 07462 24-235. Bei Fragen zur Abgaben- und Steuerberechnung steht Ihnen unsere Kämmerei unter der Durchwahlnummer 07462 24-232 gerne zur Verfügung.