Grundsteuerfälligkeit per 1. Juli

Die Gemeindeverwaltung möchte heute alle Abgabenpflichtigen, die sich bei der Grundsteuer für die sogenannte Jahreszahlung entschieden haben, darauf hinweisen, dass zum 1. Juli die für das Jahr 2023 festgesetzte Grundsteuer fällig wird.

Sofern Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der Steuerbetrag Ihrem Konto zum Fälligkeitstermin belastet, Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. Abgabepflichtige die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die festgesetzte Grundsteuer unter Angabe des Kassenzeichens fristgerecht zu über-weisen. Dadurch vermeiden Sie die Berechnung und Festsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge.
 
Falls Sie die Grundsteuerforderungen noch überweisen, können Sie uns jederzeit ein Mandat für den Lastschrifteinzug erteilen. Dann entfällt für Sie die Terminüber-wachung zur fristgerechten Bezahlung und Sie vermeiden dadurch einen eventuellen Zahlungsverzug.
 
Das SEPA-Lastschriftverfahren ist vorteilhaft für Sie und rationell für uns!
 
Vordrucke zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie auf unserer Homepage www.immendingen.de unter dem Menüpunkt Informieren/Online-Rathaus/Formulare. Bitte senden Sie bei Bedarf den vollständig ausgefüllten und im Original unterschriebenen Vordruck per Post an die Gemeindekasse. Lastschrift-mandate oder deren Änderungen, die per E-Mail, in Kopie oder per Telefax bei uns eingehen, dürfen wir leider nicht akzeptieren, da hier die Vorgaben der Kreditwirt-schaft nicht erfüllt sind.
 
Falls Sie Fragen zur Zahlung und zum Einzug fälliger Forderungen haben, dürfen Sie sich gerne unter der Telefondurchwahl 07462 24-235 an unsere Gemeindekasse wenden.