Heiraten in Immendingen

Trausaal
Trausaal

Zu den besonderen Ereignissen im Leben zählt die eigene Hochzeit. Im Renaissance Saal des Oberen Schlosses, dem Immendinger Rathaus, finden Sie ein besonders feierliches Ambiente vor, das Ihre standesamtliche Eheschließung garantiert zu einem unvergesslichen Moment werden lässt!

Beim Standesamt können Sie für Ihre standesamtliche Trauung einen Termin zwischen Montagmorgen und Freitagnachmittag anfragen. Außerdem wurden für das Jahr 2026 Samstage festgelegt, an denen vormittags Trauungen stattfinden können.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie sich über die derzeit freien Termine informieren möchten (E-Mail: standesamt@immendingen.de oder Tel: 07462 24-225).

Unsere Trausamstage 2026
1. Halbjahr
Unsere Trausamstage 2026
2. Halbjahr
24. Januar 4. Juli / 25. Juli
21. Februar 8. August / 22. August
28. März 12. September / 19. September
18. April / 25. April 24. Oktober
9. Mai / 16. Mai 14. November
6. Juni / 20. Juni 12. Dezember

Alles rund um die Ehe online erledigen

Sie möchten heiraten und Ihre Eheschließung digital anmelden oder eine Eheurkunde online bestellen? Beim Standesamt Immendingen ist das möglich! Nutzen Sie hierzu einfach die nachfolgenden Links:

Eheschließung anmelden

Eheurkunde beantragen

Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen


Außerdem finden Sie alle Infos zur "Ehe-digital" auf folgender Homepage. Dort können Sie unter anderem einen Schnell-Check starten, um zu erfahren, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen für eine digitale Anmeldung der Eheschließung erfüllen. 

www.ehe-digital.de

Gut zu wissen

Vor einer standesamtlichen Trauung muss immer eine rechtzeitige Anmeldung der Eheschließung bei einem der Wohnsitzstandesämter der Ehegatten, unter vollständiger Vorlage der jeweils erforderlichen Unterlagen, vorgenommen werden. Alle Unterlagen sind im Original sowie aktuell einzureichen. Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Immendingen gemeldet sind erfahren Sie vom Standesamt Immendingen, welche Dokumente im Einzelnen nötig sind. Bitte füllen Sie hierzu den Vorabfragebogen zur Vorbereitung der Anmeldung der Eheschließung (§ 10 PStG) (137 KB) aus und senden diesen an standesamt@immendingen.de . Sind Sie in einer anderen Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet, wenden Sie sich bitte bezüglich der Anmeldung an dieses Standesamt. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem vorgesehenen Eheschließungstermin vorgenommen werden.

Kann nur eine Person oder ein Vertreter die Eheschließung beim Standesamt anmelden, sind außerdem entsprechend ausgefüllte Vollmachten zur Anmeldung der Eheschließung (76 KB), jeweils im Original unterschrieben, beim Standesamt einzureichen.

Bei Bestehen einer ausländischen Staatsangehörigkeit sind ggf. weitere Unterlagen zur Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich. Handelt es sich bei einem Verlobten um die Staatsangehörigkeit eines Landes, das u. a. kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, muss vor der eigentlichen Anmeldung zur Eheschließung gemeinsam mit dem Standesamt ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht werden. Informationen zum Verfahrensablauf sowie ein Länderverzeichnis mit Informationen zu den Anforderungen für das jeweilige Land finden Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Stuttgart. 

Bitte beachten Sie, dass Eheanmeldungen einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen können, wenn zunächst ein Befreiungsantrag beim Oberlandesgericht gestellt und dadurch umfangreichere Dokumente durch die Eheschließenden besorgt werden müssen. Das Gleiche gilt, wenn zunächst frühere Ehen und die Auflösung der Ehen nachgewiesen werden müssen bzw. zuerst ausländische Scheidungsurteile in der Heimat oder für den deutschen Rechtsbereich durch Antrag anerkannt werden müssen.
Daher soll in diesen Fällen zunächst die Entscheidung über den Befreiungsantrag durch das Oberlandesgericht sowie ggf. über Anerkennungsanträge ausländischer Scheidungsurteile abgewartet werden, bevor ein Eheschließungstermin unverbindlich vereinbart wird!

Weitere nützliche Informationen rund um das Thema Heiraten finden Sie hier:

 Serviceportal des Landes Baden-Württemberg

Ansicht Oberes Schloss
Ansicht Oberes Schloss

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