Hinweis zur Anbringung von Hausnummern
Damit Besucher, Zustelldienste sowie Einsatz- und Rettungskräfte Ihr Haus schnell und sicher finden können, ist eine gut sichtbare Hausnummer besonders wichtig.
Hauseigentümer sind verpflichtet, ihr Gebäude spätestens am Tag des Bezugs mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße aus, zu der das Gebäude gehört, gut lesbar sein. Unleserliche oder beschädigte Hausnummernschilder sollten daher zeitnah erneuert werden.
Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Immendingen sind Hausnummern in einer Höhe von maximal drei Metern an der straßenseitigen Gebäudeseite anzubringen – entweder direkt über oder neben dem Hauseingang. Befindet sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite, ist die Hausnummer an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Häusern, die weiter von der Straße zurückliegen, kann die Hausnummer auch am Grundstückszugang angebracht werden.
Eine gut sichtbare Hausnummer erleichtert nicht nur die Orientierung, sondern sorgt auch dafür, dass Post- und Paketsendungen zuverlässig zugestellt werden können und im Notfall wertvolle Zeit für Hilfeleistungen gespart wird.