Vorhabenbezogener Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplänen nach §12 BauGB und örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

Hinterwieden II - 1. Änderung

Erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit und Veröffentlichung im Internet
nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2
Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen hat am 30.10.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen,
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplänen und die örtlichen
Bauvorschriften "Hinterwieden II - 1. Änderung" als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a
BauGB aufzustellen. Maßgeblich für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
inkl. Vorhaben- und Erschließungspläne sowie die örtlichen Bauvorschriften ist der zeichnerische Teil
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 18.03.2024, der im folgenden Kartenausschnitt
skizzenhaft dargestellt ist: 

Skizze - Hinterwieden
Skizzierte Karte - Hinterwieden

In der öffentlichen Sitzung am 30.10.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans inkl. Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie örtliche Bauvorschriften gebilligt und
beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 statt.
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplänen „Hinterwieden II - 1.
Änderung" wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften
des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
 
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen
Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiter wird nach § 13 Abs. 3 BauGB
von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz4 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach
§ 10a Abs. 1 BauGB abgesehen und § 4c BauGB nicht angewendet wird.
 
Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungsplänen und die örtlichen
Bauvorschriften „Hinterwieden II - 1. Änderung" nach den vorgenannten Beteiligungsverfahren
geändert wurde, ist dieser gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen
und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
 
Nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB soll die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur
Stellungnahme angemessen verkürzt werden.
 
Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes inkl. Vorhaben- und
Erschließungsplänen und örtliche Bauvorschriften „Hinterwieden II - 1. Änderung" mit Begründung
jeweils vom 18.03.2024 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von
 
Montag, dem 25.03.2024 bis einschließlich Dienstag, dem 09.04.2024 
im Internet auf der Seite der Gemeinde Immendingen unter nachfolgender Adresse veröffentlicht

https://www.immendingen.de/startseite/wirtschaft+ +bauen/aktuelle+bauleitplanverfahren.html

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der üblichen
Öffnungszeiten

Montags           08:30 Uhr bis 11:30 Uhr; 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstags         geschlossen
Mittwochs        08:30 Uhr bis 11:30 Uhr; 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstags    08:30 Uhr bis 11:30 Uhr; 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitags             08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 

im Rathaus der Gemeinde Immendingen, Schlossplatz 2, 78194 Immendingen, Bürgerservice im
Erdgeschoss, öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichung sollten Stellungnahmen elektronisch unter der Adresse
j.amiguet@baldaufarchitekten.de beim durch die Gemeinde Immendingen beauftragten Planungsbüro
abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg (unter anderem
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. 

Entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen,
dass die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegebenen
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde
deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des
Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 
 
Immendingen, 22.03.24
 
 
Manuel Stärk
Bürgermeister