Aktuelle Bauleitplanverfahren

Die Gemeinde Immendingen bearbeitet derzeit die nachstehend aufgeführten Bauleitplanverfahren.
Unter dem entsprechenden Link können Sie sich über den jeweiligen aktuellen Verfahrensstand informieren.

Bebauungsplanverfahren "Ortskern Immendingen"

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Ortskern Immendingen“Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 

Der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen hat am 28.03.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Ortskern Immendingen“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zusammen mit einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) aufzustellen und das Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

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Veränderungssperre "Ortskern Immendingen"

Öffentliche Bekanntmachung Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Ortskern Immendingen“ 

Zur Sicherung des mit dem Beschluss vom 28.03.2022 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Ortskern Immendingen“ hat der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen in seiner öffentlichen Sitzung am 28.03.2022 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes beschlossen.

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Bebauungsplan Hinterwieden II 2. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Hinterwieden II – 2. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen hat am 30.10.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hinterwieden II – 2. Änderung“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen.

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Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Hinterwieden II – 2. Änderung"

Öffentliche Bekanntmachung, vorhabenbezogener Bebauungsplan inkl. Vorhaben- und Erschließungspläne nach § 12 BauGB, Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Hinterwieden II - 2. Änderung", Beteiligung der Öffentlichkeit und Veröffentlichung im Internet nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. § 13 Abs 2 Nr. 2 BauGB und  § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen hat am 22.09.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Hinterwieden II - 2. Änderung"  als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen hat hierfür den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens gefasst

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