Weitere Informationen zum Bebauungsplanverfahren "Dietrain II Ippingen"

Verfahrensstand

Mit dem Bebauungsplan soll notwendiger Wohnraum im Ortsteil Ippingen geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachstehend genannten Grund­stücke der Gemarkung Ippingen: Flurst.-Nr. 208, 209, 210, 211, 213/1 sowie Teilflächen der Grundstücke Flurst.-Nr. 144, 188 und 213/2.

Lageplan zur öffentlichen Bekanntmachung öffentliche Auslegung Bebauungsplan Dietrain II

Das Bebauungsplanverfahren dient der Schaffung von Wohnraum und wird gemäß § 13b i.V.m. § 13a und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die Grundfläche des Bebauungsplanes bleibt hinter der festgesetzten maximalen Fläche von 10.000 m² nach § 13b Satz 1 BauGB zurück. Die Voraussetzungen zur Anwendung des Verfahrens nach § 13b BauGB liegen vor.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), ist der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung und wesentlicher, bereits vorliegender umweltbezogener Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanentwurfes „Dietrain II“ erfolgt in der Zeit

08.02.2021 – 15.03.2021

Während dieser Zeit können die Unterlagen bei der Verwaltung Immendingen, Rathaus - Bürgerservice, Schlossplatz 2, 78194 Immendingen während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Zum Entwurf des Bebauungsplans liegt eine nach den Schutzgütern Boden und Fläche, Wasser, Klima, Luft, Arten und Biotope, Landschaftsbild/Ortsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter gegliederte Prüfung der Umweltbelange vor, in dem die Bestandssituation erhoben, die Auswirkungen der Planung bewertet sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich entwickelt werden.

Nach § 4a Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch im Internet einzustellen. Während der Zeit der öffentlichen Auslegung sind die Unterlagen der Offenlegung auf der Homepage der Gemeinde Immendingen an dieser Stelle eingestellt.

Die Grundfläche des Bebauungsplanes bleibt hinter der festgesetzten maximalen Fläche von 10.000 m² nach § 13b Satz 1 BauGB zurück. Die Voraussetzungen zur Anwendung des Verfahrens nach § 13b BauGB liegen vor.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), ist der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung und wesentlicher, bereits vorliegender umweltbezogener Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanentwurfes „Dietrain II“ erfolgt in der Zeit

08.02.2021 – 15.03.2021
 
Während dieser Zeit können die Unterlagen bei der Verwaltung Immendingen, Rathaus - Bürgerservice, Schlossplatz 2, 78194 Immendingen während der Dienstzeiten eingesehen werden.

Zum Entwurf des Bebauungsplans liegt eine nach den Schutzgütern Boden und Fläche, Wasser, Klima, Luft, Arten und Biotope, Landschaftsbild/Ortsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter gegliederte Prüfung der Umweltbelange vor, in dem die Bestandssituation erhoben, die Auswirkungen der Planung bewertet sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich entwickelt werden.

Nach § 4a Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch im Internet einzustellen. Während der Zeit der öffentlichen Auslegung sind die Unterlagen der Offenlegung auf der Homepage der Gemeinde Immendingen an dieser Stelle eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlungen der Stellungnahmen im Gemeinderat mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Weitere Informationen

Folgende Unterlagen stehen zur Einsicht und zum Download zur Verfügung: